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Im Rahmen der vorliegenden Untersuchung sollte der Straftatbestand der schuldhaften Unterschlagung (Artikel 387 Absatz 4 des Strafgesetzbuchs der geltenden peruanischen Gesetzgebung) unter dem Gesichtspunkt der Unverhältnismäßigkeit der Strafe im Zusammenhang mit der Tatsache analysiert werden, dass ein Beamter oder öffentlicher Bediensteter, der bei der Verwahrung von Geldern oder Gegenständen nachlässig war, einem Dritten Gelegenheit gegeben hat, diese der öffentlichen Verwaltung zu entwenden, und der einem Dritten Anlass gegeben hat, sie der öffentlichen Verwaltung zu entziehen, was zur…mehr

Produktbeschreibung
Im Rahmen der vorliegenden Untersuchung sollte der Straftatbestand der schuldhaften Unterschlagung (Artikel 387 Absatz 4 des Strafgesetzbuchs der geltenden peruanischen Gesetzgebung) unter dem Gesichtspunkt der Unverhältnismäßigkeit der Strafe im Zusammenhang mit der Tatsache analysiert werden, dass ein Beamter oder öffentlicher Bediensteter, der bei der Verwahrung von Geldern oder Gegenständen nachlässig war, einem Dritten Gelegenheit gegeben hat, diese der öffentlichen Verwaltung zu entwenden, und der einem Dritten Anlass gegeben hat, sie der öffentlichen Verwaltung zu entziehen, was zur Feststellung des Schutzzwecks erforderlich ist, die Reichweite der Theorie der strafrechtlichen Sanktion in Bezug auf die Zwecke der Strafe entwickelt und schließlich auf der Grundlage der Schlussfolgerungen die Erhöhung der Strafe vorgeschlagen wurde.
Autorenporträt
Universitätsdozentin, Juristin, Master in Strafrecht und Kriminologie an der Nationalen Universität von Cajamarca - Peru.