Die Berichterstattung über "...die Risiken der künftigen Entwicklung..." (§ 289 HGB) im Lagebericht

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Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,3, Universität Paderborn, Sprache: Deutsch, Abstract: Aufgrund zahlreicher Unternehmenskrisen und Insolvenzen sah sich der deut-sche Gesetzesgeber 1998 veranlasst, den Lagebericht durch das KonTraG um eine Risikoberichtspflicht zu erweitern. Die §§ 289 und 315 HGB wurden um den Halbsatz "dabei ist auch auf die Risiken der künftigen Entwicklung einzugehen" ergänzt. Zusätzlich wurde der Gesetzeswortlaut durch den DRS 5 und den IDW RS HFA 1 konkretisiert. Das Ziel dieser Seminararbeit ist her...