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Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,0, Alpen-Adria-Universität Klagenfurt, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Seminararbeit mit dem Titel "Die Behandlung von Beteiligungen an Kapitalgesellschafteninklusive der mit der Beteiligung zusammenhängenden Aufwendungen im Unternehmens-und Steuerrecht" ist in drei Teilen gegliedert.Im ersten Teil wird der Beteiligungsbegriff erläutert und deren Verankerung in der Bilanz. Imnachfolgenden Teil geht es um die Abgrenzung von einem derivativen und einem originärenBeteiligungserwerbes. Es werden…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,0, Alpen-Adria-Universität Klagenfurt, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Seminararbeit mit dem Titel "Die Behandlung von Beteiligungen an Kapitalgesellschafteninklusive der mit der Beteiligung zusammenhängenden Aufwendungen im Unternehmens-und Steuerrecht" ist in drei Teilen gegliedert.Im ersten Teil wird der Beteiligungsbegriff erläutert und deren Verankerung in der Bilanz. Imnachfolgenden Teil geht es um die Abgrenzung von einem derivativen und einem originärenBeteiligungserwerbes. Es werden darin auch die Anschaffungskosten und Anschaffungsnebenkostenerörtert. Der letzte Teil dieser Seminararbeit ist der eigentliche Hauptteil. Der Fokusrichtet sich auf die unternehmensrechtliche und steuerrechtliche Behandlung einer Kapitalgesellschaft,die sich von der Gründung bis zur Unternehmensbeendigung erstreckt.In dieser Seminararbeit geht es ausschließlich um Beteiligungen an inländischen Kapitalgesellschaften,die von einer inländischen Kapitalgesellschaft oder von einer natürlichen Personmit Wohnsitz in Österreich gehalten wird. Gemäß 228 Abs. 1 Unternehmensgesetzbuch (UGB) werden Beteiligungen als Anteile ananderen Unternehmen definiert, die bestimmt sind, dem eigenen Geschäftsbetrieb durch einedauernde Verbindung zu diesen Unternehmen dienlich zu sein. Diese Anteile können, abermüssen nicht in Wertpapiere verbrieft sein.Ein wesentliches Merkmal dieser Bestimmung ist, dass die Anteile an anderen Unternehmenmit der Absicht gehalten werden, eine längerfristige und dauerhafte Verbindung zum beteiligtenUnternehmen wahrzunehmen. Ziel ist es, das eigene Unternehmen durch die Beteiligungzu fördern. Diese Förderung muss über eine angemessene Verzinsung des überlassenen Kapitals hinausgehen. In diesem Sinne liegt dann eine Beteiligung vor, wenn beide Unternehmen voneinander profitieren, d.h. sich in ihrer Tätigkeit ergänzen bzw. unterstützen. Ein weiterer Zweck liegt oft darin, einen Einfluss auf das beteiligte Unternehmen einzunehmen. Diese Einflussnahme kann nachteilige Konsequenzen für das beteiligte Unternehmen haben, dadie Eigeninteressen der Anteilseigner überwiegen können. Weiters enthält 228 Abs. 1 dritter Satz UGB eine Beteiligungsvermutung. Demgemäß geltenim Zweifelsfalle Anteile an einer Kapitalgesellschaft als Beteiligung, wenn sie eine Beteiligungsquotevon einem Fünftel des Nennkapitals des beteiligten Unternehmens überschreiten.