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Anhand der besonders praxisrelevanten Allgemeinen Versicherungsbedingungen und der Bankentgelte, aber auch der Sicherungszweckerklärungen sowie des Arbeitsrechts legt die Untersuchung dar, dass § 307 III 1 BGB auch gegenüber Leistungsbeschreibungen und Preisklauseln die Maßstäbe der Inhaltskontrolle nicht sperrt. Im Gefüge der §§ 307 ff. BGB kommt dieser Norm die Funktion zu, die Notwendigkeit eines rechtlichen Maßstabs für die Inhaltskontrolle zu betonen und sie so von einer bloßen Billigkeitskontrolle abzugrenzen.

Produktbeschreibung
Anhand der besonders praxisrelevanten Allgemeinen Versicherungsbedingungen und der Bankentgelte, aber auch der Sicherungszweckerklärungen sowie des Arbeitsrechts legt die Untersuchung dar, dass § 307 III 1 BGB auch gegenüber Leistungsbeschreibungen und Preisklauseln die Maßstäbe der Inhaltskontrolle nicht sperrt. Im Gefüge der §§ 307 ff. BGB kommt dieser Norm die Funktion zu, die Notwendigkeit eines rechtlichen Maßstabs für die Inhaltskontrolle zu betonen und sie so von einer bloßen Billigkeitskontrolle abzugrenzen.
Autorenporträt
Dr. Tom Billing