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Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Medien / Kommunikation - Film und Fernsehen, Note: 2, Universität Siegen (Medien-Planung, -Entwicklung und -Beratung), Veranstaltung: Grundkurs: Einführung in den Medienstudiengang, Sprache: Deutsch, Abstract: 1984 wurde in Deutschland das duale Rundfunksystem gegründet, welches die Koexistenz von öffentlich-rechtlichen und privaten Sendeanstalten seither zulässt und regelt. Bis zu diesem Zeitpunkt existierten in Deutschland nur öffentlich-rechtliche Programme - die Programme der Landesrundfunkanstalten und das Gemeinschaftsprogramm von ARD und…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Medien / Kommunikation - Film und Fernsehen, Note: 2, Universität Siegen (Medien-Planung, -Entwicklung und -Beratung), Veranstaltung: Grundkurs: Einführung in den Medienstudiengang, Sprache: Deutsch, Abstract: 1984 wurde in Deutschland das duale Rundfunksystem gegründet, welches die Koexistenz von öffentlich-rechtlichen und privaten Sendeanstalten seither zulässt und regelt. Bis zu diesem Zeitpunkt existierten in Deutschland nur öffentlich-rechtliche Programme - die Programme der Landesrundfunkanstalten und das Gemeinschaftsprogramm von ARD und ZDF. Sie haben auch heute noch die Aufgabe der "Grundversorgung" mit einem breitem Programmangebot, wobei unter dem Begriff Grundstandard oder Grundversorgung allerdings nicht die Bedeutung von "Mindestversorgung" zu verstehen ist. Dies bedeutet, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk ein Programmangebot zur Verfügung stellen muss, welches die gesamte Bevölkerung umfassend informiert und die Meinungsvielfalt sichert (Straßer, 2000, S. 11f.).Das duale Rundfunksystem ist vor allem durch das Wettbewerbsverhältnis zwischen den kommerziellen und öffentlich-rechtlichen Sendern geprägt. Auch wenn beide Parteien mit ihrem Programm u.a. das Ziel der Zuschauergewinnung mit einer sich aneinanderreihenden Kette von weiteren wirtschaftlichen Zielen verfolgen, so findet dieser Wettbewerb jedoch nicht zu den gleichen Rahmenbedingungen statt . Durch das Bundesverfassungsgericht und durch die einzelnen Bundesländer wurden viele gesetzliche Regelungen getroffen, die das Verhältnis zwischen privaten und öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten regeln.