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Am 01. Juli 2008 ist das Pflegezeitgesetz als Artikel 3 des Gesetzes zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung in Kraft getreten. Hintergrund ist ein steigender Betreuungsbedarf in Deutschland aufgrund der derzeitigen demographischen Entwicklung. Durch das Pflegezeitgesetz werden neue arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen geschaffen, um die Vereinbarkeit von familiärer Pflege und Beruf zu fördern. Beschäftigte erhalten zwei Leistungsansprüche zur Pflege naher Angehöriger - die kurzzeitige Arbeitsverhinderung und die Pflegezeit. Diese Ansprüche werden von einem…mehr

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Produktbeschreibung
Am 01. Juli 2008 ist das Pflegezeitgesetz als Artikel 3 des Gesetzes zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung in Kraft getreten. Hintergrund ist ein steigender Betreuungsbedarf in Deutschland aufgrund der derzeitigen demographischen Entwicklung. Durch das Pflegezeitgesetz werden neue arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen geschaffen, um die Vereinbarkeit von familiärer Pflege und Beruf zu fördern. Beschäftigte erhalten zwei Leistungsansprüche zur Pflege naher Angehöriger - die kurzzeitige Arbeitsverhinderung und die Pflegezeit. Diese Ansprüche werden von einem Sonderkündigungsschutz und einem neuen Befristungstatbestand flankiert. Aufgrund der geringen Regelungsdichte des Pflegezeitgesetzes ist mit Problemen bei der Umsetzung in die betriebliche Praxis zu rechnen. In dieser Ausarbeitung wird untersucht, welche Bedeutung das Pflegezeitgesetz für die arbeitsrechtliche Praxis hat. Nach einem Überblick über das Pflegezeitgesetz folgen Ausführungen zu den drei praxisrelevanten Schwerpunkten Entgeltfortzahlung, Urlaub und Teilzeitarbeit. An diesen Bereichen wird herausgestellt, welche Änderungen sich durch das Inkrafttreten des Pflegezeitgesetzes für Arbeitgeber ergeben. Zudem zeigt diese Ausarbeitung rechtliche Unklarheiten auf und enthält vorläufige Handlungsvorschläge für die betriebliche Praxis. In dem Bereich Entgeltfortzahlung wird auch geprüft, ob die finanzielle Belastung der Arbeitgeber durch das Inkrafttreten des Pflegezeitgesetzes ansteigt und wie diese Belastung durch entsprechende Vertragsgestaltung gemindert werden kann. In dem Bereich Urlaub wird die Kürzung und der Verfall von Urlaubsansprüchen in Verbindung mit der Pflegezeit behandelt. Abschließend wird erläutert, was Arbeitgeber beachten müssen, wenn Beschäftigte während der Pflegezeit in Teilzeit arbeiten wollen.