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Die rechtlichen Beziehungen zwischen einem Kreditinstitut und seinen Kunden sind meist sehr vieWiltig. Infolgedessen ergeben sich auch zahlreiche schwierige Rechtsfragen, wenn der Ge 1 schaftsverkehr zwischen Bank und Kunden durch ein Insolvenzverfahren gestort wird. Aufgabe dieser Arbeit ist es, dem Praktiker eine iibersichtliche Arbeisanleitung anhand zu 2 geben, in der aufgezeigt wird, wie jedes typische Bankgeschaft in den verschiedenen Stadien einer Insolvenz, - d. h. in den Zeitraumen vor Beginn der Anfechtungsfristen, innerhalb der letzten zehn Tage vor Zahlungseinstellung oder vor…mehr

Produktbeschreibung
Die rechtlichen Beziehungen zwischen einem Kreditinstitut und seinen Kunden sind meist sehr vieWiltig. Infolgedessen ergeben sich auch zahlreiche schwierige Rechtsfragen, wenn der Ge 1 schaftsverkehr zwischen Bank und Kunden durch ein Insolvenzverfahren gestort wird. Aufgabe dieser Arbeit ist es, dem Praktiker eine iibersichtliche Arbeisanleitung anhand zu 2 geben, in der aufgezeigt wird, wie jedes typische Bankgeschaft in den verschiedenen Stadien einer Insolvenz, - d. h. in den Zeitraumen vor Beginn der Anfechtungsfristen, innerhalb der letzten zehn Tage vor Zahlungseinstellung oder vor Konkursantrag, nach Zahlungseinstellung oder nach Konkursantrag, nach Erlass eines allgemeinen Verausserungsverbots oder nach An ordnung der Sequestration, nach KonkurserOffnung, im Vergleichsvorverfahren oder im Ver gleichsverfahren, im Nachverfahren und im Zwangsvergleich-zu behandeln ist. Gegeniiber der Vorauflage wurden erganzt die Ausflihrungen iiber die insolvenzrechtliche Be- 3 handlung von besonderen Kontoformen wie Sperrkonten, CpD-Konten, Sonderkonten, Agen turkonten, Minderjahrigenkonten, iiber Schrankfachmietvertrage, Verwahrstiicke, das Depot- schaft, Bankauskiinfte und Offenbarungspflichten der Bank gegeniiber dem Konkursverwalter, kapitalersetzende Darlehen, Vorfinanzierung von Konkursausfallgeld, Sicherheitenpoolvertrage, Leasing, Factoring, Forfaitierung, Bankbiirgschaften und Bankgarantien. Erheblich erweitert wurden vor allem die Ausflihrungen iiber Kredite in der Krise, da hier erfahrungsgemaB die schwierigsten Abgrenzungsprobleme fiir den Praktiker auftreten. Die einschlagige Rechtsprechung und Literatur sind bis zur Ausgabe 1982 eingearbeitet. 4 Der Einfachheit halber wird in dieser Arbeit nur von der ,Bank" gesprochen. Die Ausftihr- gen gelten aber selbstverstandlich ftir alle Kreditinstitute, insbesondere fiir die Geschaftsbanken, die Genossenschaftsbanken, die Privatbanken und die Sparkassen.