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Diplomarbeit aus dem Jahr 2000 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,1, Berufsakademie Berlin (Betriebswirtschaftslehre FR Bank), Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe:Einleitung: Wer die Pflicht hat, Steuern zu zahlen, hat auch das Recht, Steuern zu sparen! - Unter diesem Motto wurden in den letzten Jahren große Summen in geschlossene Fonds investiert. Um Abschreibungsmöglichkeiten, die das zu versteuernde Einkommen verringern, auszunutzen, werden die verschiedensten Anlagemöglichkeiten entwickelt. So werden z.B. Leasingfondsmodelle konzipiert, deren Objekte…mehr

Produktbeschreibung
Diplomarbeit aus dem Jahr 2000 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,1, Berufsakademie Berlin (Betriebswirtschaftslehre FR Bank), Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe:Einleitung: Wer die Pflicht hat, Steuern zu zahlen, hat auch das Recht, Steuern zu sparen! - Unter diesem Motto wurden in den letzten Jahren große Summen in geschlossene Fonds investiert. Um Abschreibungsmöglichkeiten, die das zu versteuernde Einkommen verringern, auszunutzen, werden die verschiedensten Anlagemöglichkeiten entwickelt. So werden z.B. Leasingfondsmodelle konzipiert, deren Objekte u.a. Flugzeuge, Schiffe und Filme sind. Die Steuergesetzänderungen (wirksam seit dem 01.01.1999) schneiden diese Abschreibungsmöglichkeiten immer mehr ein. War es bis 1998 noch möglich, sein Einkommen bis auf 0 zu senken, so besteht diese Möglichkeit fortan nicht mehr. Besonders gravierende Auswirkungen hat der neue
2b EStG, dieser gilt für Verlustzuweisungsmodelle, die Objekte nach dem 04.03.1999 erworben haben und verbietet die Verrechnung von Verlusten aus Verlustzuweisungsgesellschaften mit anderen Einkünften. Auf seinen genauen Inhalt geht der Autor während der Diplomarbeit ein.
Es gibt bis zum Jahre 2001 eine Übergangszeit, d.h. Fondsmodelle die vor dem 05.03.1999 eine objektiv erkennbare Investitionsentscheidung getroffen haben, können noch Verluste nach altem Recht geltend machen. Anleger können sich noch bis zum 01.01.2001 an diesen Modellen beteiligen. Die Auswirkungen des
2b EStG für zukünftige steuerorientierte geschlossene Fonds stehen aber noch nicht fest. Einige Experten sehen das generelle Ende für geschlossene Immobilienfonds gekommen, weil sich die Fonds mit Verlustzuweisungen zunehmend schlechter verkaufen werden, wenn der Anleger die Verluste nicht mehr mit anderen Einkunftsarten verrechnen kann. Und gerade diese Steuerminderungen waren in der Vergangenheit das überzeugende Verkaufargument für geschlossene Immobilienfonds. Der Autor setzt sich während der Arbeit mit folgenden Fragen auseinander:
Steht die Branche der Geschlossenen Immobilienfonds vor dem Aus?
Welche Auswirkungen hatte die Steuergesetzänderung auf den Vertrieb von Geschlossenen Immobilienfonds?
Gibt es vielleicht eine Alternative zu geschlossenen Immobilienfonds mit Verlustzuweisungen? Wenn ja, kann sie sich am Markt gegen andere Anlageformen behaupten?
Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis:
INHALTSVERZEICHNISII
ABBILDUNGSVERZEICHNISIV
TABELLENVERZEICHNISV
TABELLENVERZEICHNISV
EINLEITUNG1
1.ERSCHEINUNGSFORMEN GESCHLOSSENER IMMOBILIENFONDS2
1.1RECHTSFORMEN GESCHLOSSENER IMMOBILIENFONDS2
1.1.1Die BGB Gesellschaft2
1.1.2Die Kommanditgesellschaft2
1.2ERSCHEINUNGSFORMEN AM MARKT3
1.2.1Steuerorientierte Fonds3
1.2.2Ertragsorientierte Fonds4
1.2.3Immobilienleasingfonds5
2.STEUERGESETZÄNDERUNG VOM 04.03.19995
2.1ZIELE DER STEUERGESETZÄNDERUNG5
2.2GEGENFINANZIERUNG DER STEUERGESETZÄNDERUNG6
2.2.1Begrenzung des Verlustausgleiches6
2.2.2Einführung des Paragrafen 2b EStG8
2.2.3Weitere Änderungen9
3.AUSWIRKUNGEN DER EINFÜHRUNG DES
2B AUF DIE VOLKSWIRTSCHAFT11
3.1RECHTSUNSICHERHEIT DURCH UNKLARE FORMULIERUNG11
3.1.1In Aussicht stellen von Verlusten11
3.1.2Der Renditebegriff ist dehnbar12
3.1.3Ist die Neuregelung verfassungswidrig?13
3.2AUSWIRKUNGEN DER NEUREGELUNG AUF DIE VOLKSWIRTSCHAFT14
3.3VERÄNDERUNG DES FONDSABSATZES17
3.3.1Gesamtabsatz der letzten 5 Jahre17
3.3.2Ertragsorientierte Fonds im Aufwind18
3.3.3Umbruch innerhalb der Branche21
3.4DARSTELLUNG DER VERTRIEBSPROBLEME ANHAND EINES PRAXISBEISPIELES22
3.4.1Das Angebot im Kurzporträt22
3.4.2Szenario 1: Der Fonds fällt nicht unter die Regelung des
2b23
3.4.3Szenario 2: Der Fonds fällt unter die Rege...