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Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: 1,3, Universität Hamburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Seit Gründung der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) im Jahre 1964 wird in der gesamtdeutschen Politik wiederholt1, zumeist bei Wahlerfolgen rechtsextremistischer Parteien, oder wenn es zu rechtsextremistisch motivierten Gewalttaten kam2, lebhaft über ein NPD-Verbot debattiert. Nach langer Vorbereitung hat der Bundesrat als einziges Verfassungsorgan am 03. Dezember 2013 einen neuen Antrag für ein NPD-Verbot beim BVerfG…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: 1,3, Universität Hamburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Seit Gründung der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) im Jahre 1964 wird in der gesamtdeutschen Politik wiederholt1, zumeist bei Wahlerfolgen rechtsextremistischer Parteien, oder wenn es zu rechtsextremistisch motivierten Gewalttaten kam2, lebhaft über ein NPD-Verbot debattiert. Nach langer Vorbereitung hat der Bundesrat als einziges Verfassungsorgan am 03. Dezember 2013 einen neuen Antrag für ein NPD-Verbot beim BVerfG nach Art. 21 Abs. 2 GG i.V.m. §§ 13 Nr. 2, 43 ff. BVerfGG eingereicht8.Nun prüft der Zweite Senat des BVerfG den Antrag des Bundesrates. Es sollen im Folgenden die Fragen nach den Erfolgsaussichten eines NPD-Verbots und ob die NPD selbst ein solches Verbotsverfahren vor dem BVerfG erzwingen kann, gelöst werden. Dafür werden zunächst die rechtlichen Voraussetzungen und Rechtsnormen für ein Parteiverbot erörtert, um anschließend durch Subsumtion eine Beantwortung der Fragen vorzunehmen.
Autorenporträt
im 07/2003 : Erweiterter Realschulabschluss an der Realschule Salzhausen von 08/2003 - 07/2005: Ausbildung in der niedersächsischen Steuererverwaltung des mittleren Dienstes beim Finanzamt Winsen (Luhe) Abschluss: Finanzwirt von 08/2005 - 04/2013: Tätigkeit als Finanzbeamter beim Finanzamt Winsen (Luhe) Einsatzstellen: Arbeitnehmerbereich und Erhebungsstelle Aufgaben: Auskunft, Wohnungsbauprämie Vollstreckung, Erlasse, Stundung, Kassengeschäfte, Statistik von 08/2011 - 07/2012: Fachoberschule Wirtschaft an der BBS Winsen (Luhe) Abschluss: Fachhochschulreife, Notendurchschnitt: 1,8 seit 04/2013 : Studium der Sozialökonomie an der Universität Hamburg Angestrebter Abschluss: Bachelor of Arts Sozialökonomie