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Die vorliegende Arbeit befasst sich mit den Auskunftspflichten des Insolvenzverwalters unter Berücksichtigung konzern- und europarechtlicher Fragestellungen. Dabei beleuchtet die Autorin die rudimentären normativen Gegebenheiten der Insolvenzordnung unter Berücksichtigung des Reformgesetzes vom 21. April 2018 zur Erleichterung der Bewältigung von Konzerninsolvenzen, das erstmalig Regelungen zu einem Konzerninsolvenzrecht einführt. Die Autorin gelangt zu dem Ergebnis, dass jedoch eine zentrale Regelung, wann und wem gegenüber der Insolvenzverwalter Auskünfte zu erteilen hat, fehlt. Dann…mehr

Produktbeschreibung
Die vorliegende Arbeit befasst sich mit den Auskunftspflichten des Insolvenzverwalters unter Berücksichtigung konzern- und europarechtlicher Fragestellungen. Dabei beleuchtet die Autorin die rudimentären normativen Gegebenheiten der Insolvenzordnung unter Berücksichtigung des Reformgesetzes vom 21. April 2018 zur Erleichterung der Bewältigung von Konzerninsolvenzen, das erstmalig Regelungen zu einem Konzerninsolvenzrecht einführt. Die Autorin gelangt zu dem Ergebnis, dass jedoch eine zentrale Regelung, wann und wem gegenüber der Insolvenzverwalter Auskünfte zu erteilen hat, fehlt. Dann arbeitet sie Anspruchsgrundlagen auf, aus welchen sich Auskunftspflichten ergeben können. Im Ergebnis entsteht ein umfassendes Bild direkter und abgeleiteter Auskunftspflichten des Insolvenzverwalters.
Autorenporträt
Marion von Grönheim studierte Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg und der Universität Zürich. Im Jahr 2013 legte sie ihr Erstes Staatsexamen in Hamburg ab. Während ihres Referendariats mit Stationen in den USA, Südafrika und Hamburg, wirkte sie an zahlreichen Veröffentlichungen im Insolvenzrecht mit. Nach ihrem Zweiten Staatsexamen im Jahr 2015 war sie als Rechtsanwältin und Geschäftsführerin tätig. Seit 2018 ist sie als Rechtsanwältin in einer internationalen Wirtschaftskanzlei in Frankfurt am Main tätig.