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Studienarbeit aus dem Jahr 2021 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 1,3, Georg-August-Universität Göttingen, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Zuge der Arbeit gilt es die Frage zu beantworten, inwiefern das Imparitätsprinzip mit dem steuerlichen Leistungsfähigkeitsprinzip als Ausgestaltungsform der steuerlichen Verlustverrechnung vereinbar ist. Zunächst werden dafür die Grundzüge des Imparitätsprinzips einschließlich der Zielsetzung und der Ausgestaltung dieses Prinzips in der Steuerbilanz behandelt. Im Anschluss daran wird die steuerliche Verlustverrechnung beleuchtet, indem sowohl der…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2021 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 1,3, Georg-August-Universität Göttingen, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Zuge der Arbeit gilt es die Frage zu beantworten, inwiefern das Imparitätsprinzip mit dem steuerlichen Leistungsfähigkeitsprinzip als Ausgestaltungsform der steuerlichen Verlustverrechnung vereinbar ist. Zunächst werden dafür die Grundzüge des Imparitätsprinzips einschließlich der Zielsetzung und der Ausgestaltung dieses Prinzips in der Steuerbilanz behandelt. Im Anschluss daran wird die steuerliche Verlustverrechnung beleuchtet, indem sowohl der steuerliche Verlustbegriff definiert als auch die Entstehung steuerlicher Verluste, die Zielsetzung der Verlustverrechnung und die Mechanismen der Verlustverrechnung abgehandelt werden. Abschließend ist auf die Vereinbarkeit des Imparitätsprinzips mit dem steuerlichen Leistungsfähigkeitsprinzip einzugehen, bevor das Thema der Arbeit im Fazit ergebnisorientiert in Hinsicht auf die gewonnen Erkenntnisse resümiert wird.Das Imparitätsprinzip stellt ein herausragendes Standbein des Handelsbilanzrechts im Rahmen der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung dar und trägt aufgrund seiner Wahrung des Vorsichtsprinzips und des Gläubigerschutzes zur Ausgestaltung der handelsrechtlichen Rechnungslegung bei. Aus der Handelsbilanz ist die Steuerbilanz abzuleiten, in deren Rahmen der steuerlichen Verlustverrechnung eine besondere Bedeutung zuteil kommt.