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Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Länder - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: 1,7, Westfälische Wilhelms-Universität Münster (Historisches Seminar), Veranstaltung: Hauptseminar: Widerstand gegen Fremdherrschaft um 1300, Sprache: Deutsch, Abstract: In den Quellen zum Aufstand der Sachsen unter Heinrich IV. erscheinen "väterliche Rechte" (leges patriae) und "Freiheiten" (libertas) immer wieder als prominente Motive der Aufständischen. Auf den ersten Blick ist es also nicht verwunderlich, dass sich "die Forschung in jüngster Zeit auf die Position…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Länder - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: 1,7, Westfälische Wilhelms-Universität Münster (Historisches Seminar), Veranstaltung: Hauptseminar: Widerstand gegen Fremdherrschaft um 1300, Sprache: Deutsch, Abstract: In den Quellen zum Aufstand der Sachsen unter Heinrich IV. erscheinen "väterliche Rechte" (leges patriae) und "Freiheiten" (libertas) immer wieder als prominente Motive der Aufständischen. Auf den ersten Blick ist es also nicht verwunderlich, dass sich "die Forschung in jüngster Zeit auf die Position zurück[zieht], der grundsätzliche Gegensatz zwischen den Sachsen und den von ihnen als landfremd empfundenen König" sei der entscheidende Faktor des Konfliktes gewesen. Eine nähere Betrachtung lässt jedoch Zweifel daran aufkommen, ob es sich tatsächlich "um einen ethnisch motivierten Konflikt gehandelt" hat und der Aufstand der Sachsen mithin sinnvoll als Widerstand gegen Fremdherrschaft zu interpretieren ist. Ein Blick auf das salisch-sächsischen Verhältnis bis zu Beginn der selbständigen Regierung Heinrichs IV. (Teil 1.1) sowie eine Analyse des Stellenwerts des Fremdheitsvorwurfs in der prosächsischen Historiografie (Teil 1.2) lassen es zunächst fraglich erscheinen, ob die Salier zur Zeit Heinrichs IV. in Sachsen tatsächlich als Fremde empfunden wurden.Auch kann nicht ausgemacht werden, dass der sächsischen Rechtstradition eine besondere Relevanz in den Auseinandersetzungen zugekommen ist. Weder Überlegungen zur Kontinuität sächsischen Rechtsdenkens seit dem 9. Jahrhundert weisen in diese Richtung (Teil 2.1), noch lassen sich sächsische Erbrechtsvorstellungen und sächsische Königsideologie als maßgebliche Faktoren des Konfliktes ausmachen (Teil 2.2). Auch werden die Vorwürfe der Gegner Heinrichs keineswegs nur vor dem Hintergrund eines spezifisch sächsischen Rechtsdenkens verständlich (Teil 2.3). Und zuletzt deutet eine Analyse des Verhaltens der Großen darauf hin, dass Vorstellungen von Ethnizität in den Auseinandersetzungen tatsächlich einen eher geringeren Stellenwert eingenommen haben (Teil 2.4).