Der stetige Mangel an Organen in der Transplantationsmedizin hat dazu geführt, dass inzwischen Organe transplantiert werden, die noch vor einiger Zeit nicht übertragen worden wären. Die Arbeit befasst sich vor diesem Hintergrund mit der Frage, inwieweit der Organempfänger in den Entscheidungsprozess über die Akzeptanz eines Transplantates einzubeziehen und über die Herkunft und die Qualität des zu transplantierenden Organs aufzuklären ist.
Der stetige Mangel an Organen in der Transplantationsmedizin hat dazu geführt, dass inzwischen Organe transplantiert werden, die noch vor einiger Zeit nicht übertragen worden wären. Die Arbeit befasst sich vor diesem Hintergrund mit der Frage, inwieweit der Organempfänger in den Entscheidungsprozess über die Akzeptanz eines Transplantates einzubeziehen und über die Herkunft und die Qualität des zu transplantierenden Organs aufzuklären ist.
Sebastian Müller, geboren in Wittenberg, arbeitete nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Halle-Wittenberg als Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtsvergleichung und Medizinrecht. 2012 schloss er den Masterstudiengang Medizin-Ethik-Recht ab; seit 2013 ist er als Referendar in Sachsen-Anhalt tätig.
Inhaltsangabe
Inhalt: Die Selbstbestimmungsaufklärung im System der ärztlichen Aufklärungspflicht - Die Aufklärungspflicht über die Herkunft des zu transplantierenden Organs - Aufklärung über die Erhebung und den Umgang mit personenbezogenen Daten - Aufklärungspflichten über die Qualität des zu transplantierenden Organs - Zeitpunkt der Aufklärungspflicht.
Inhalt: Die Selbstbestimmungsaufklärung im System der ärztlichen Aufklärungspflicht - Die Aufklärungspflicht über die Herkunft des zu transplantierenden Organs - Aufklärung über die Erhebung und den Umgang mit personenbezogenen Daten - Aufklärungspflichten über die Qualität des zu transplantierenden Organs - Zeitpunkt der Aufklärungspflicht.
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