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Studienarbeit aus dem Jahr 2019 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 16,00, , Sprache: Deutsch, Abstract: Der Autor geht vertieft auf Probleme des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) im Zusammenhang mit Ausländern insbesondere bei Bewerbung (Forderung von guten Deutschkenntnissen in der Stellenbeschreibung) und Kündigung (Anwendbarkeit des AGG) ein.Jeder dritte Bundesbürger hat Vorbehalte gegenüber Ausländern. Mit diesem Ergebnis sorgte eine Studie der Universität Leipzig Ende 2018 für Aufsehen. Statistisch wohl mehr als wahrscheinlich ist es daher, dass auch…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2019 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 16,00, , Sprache: Deutsch, Abstract: Der Autor geht vertieft auf Probleme des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) im Zusammenhang mit Ausländern insbesondere bei Bewerbung (Forderung von guten Deutschkenntnissen in der Stellenbeschreibung) und Kündigung (Anwendbarkeit des AGG) ein.Jeder dritte Bundesbürger hat Vorbehalte gegenüber Ausländern. Mit diesem Ergebnis sorgte eine Studie der Universität Leipzig Ende 2018 für Aufsehen. Statistisch wohl mehr als wahrscheinlich ist es daher, dass auch (potentielle) Arbeitgeber oder Kollegen von in Deutschland lebenden Ausländern teils mit Vorurteilen belastet sind. Diese Seminararbeit beschäftigt sich daher im Allgemeinen mit der arbeitsrechtlichen Stellung ausländischer Bewerber und Arbeitnehmer. Im Besonderen soll dabei vertieft auf die Möglichkeiten dieser Personen eingegangen werden, sich gegen Diskriminierungen bei der Einstellung, Rassismuswährend der Beschäftigung und ungerechtfertigte Ungleichbehandlungen bei Kündigungen zur Wehr zu setzen. Hierbei werden nur zivilrechtliche Probleme erörtert und es wird von einer bestehenden Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis ausgegangen. Unterschiede zwischen EU- und Nicht-EU-Ausländern werden an den relevanten Stellen aufgezeigt. Entsprechend der Lebenswirklichkeit wird chronologisch von der Bewerbung über das laufende Arbeitsverhältnis hin zur Beendigung dieser Vertragsbeziehung vorgegangen. Schwerpunkte bilden dabei die Subsumtion der Nationalität unter die ethnische Herkunft, der Nachweis eines Zusammenhangs zwischen Sprachkenntnissen und ethnischer Herkunft und die Entwicklung eines sinnvollen Diskriminierungsschutzes bei Kündigungen.