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Die Behandlung von Fürsorgeverhältnissen im IPR bereitet oftmals große Schwierigkeiten. Die schnelle und klare Bestimmung des anwendbaren Rechts ist in solchen - immer häufiger auftretenden - Fällen aber von großer Bedeutung. Das gilt für fürsorgebedürftige Erwachsene genauso wie für Minderjährige.Die Arbeit setzt sich mit dem reformierten Art. 24 EGBGB vertieft auseinander, der im Zuge der umfassenden Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts neu gefasst und an die international geltenden Regelungen angepasst wurde. Die Autorin kommt dabei zu dem Schluss, dass der Gesetzgeber dem…mehr

Produktbeschreibung
Die Behandlung von Fürsorgeverhältnissen im IPR bereitet oftmals große Schwierigkeiten. Die schnelle und klare Bestimmung des anwendbaren Rechts ist in solchen - immer häufiger auftretenden - Fällen aber von großer Bedeutung. Das gilt für fürsorgebedürftige Erwachsene genauso wie für Minderjährige.Die Arbeit setzt sich mit dem reformierten Art. 24 EGBGB vertieft auseinander, der im Zuge der umfassenden Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts neu gefasst und an die international geltenden Regelungen angepasst wurde. Die Autorin kommt dabei zu dem Schluss, dass der Gesetzgeber dem Bedürfnis einer schnellen und klaren Bestimmung des anwendbaren Rechts mit der Reform des Art. 24 EGBGB weitestgehend gerecht geworden ist. Das gilt insbesondere mit Blick auf die Abkehr vom Staatsangehörigkeitsprinzip. Es wird aufgezeigt, wann Art. 24 EGBGB im Geflecht der vorrangig zu beachtenden internationalen Rechtsakte (insbesondere Haager Erwachsenenschutz- und Kinderschutzübereinkommen sowie Brüssel IIb-VO) zur Anwendung kommt. Orientiert an der Struktur des Art. 24 EGBGB geht die Autorin sowohl intensiv auf die neue Anknüpfungssystematik als auch umfassend auf die jeweiligen konkreten Anknüpfungen ein. Auf diese Weise wird die kollisionsrechtliche Handhabung internationaler Fürsorgeverhältnisse für die Rechtsanwender anschaulich gemacht. Dabei wird auch untersucht, inwiefern es der Kollisionsnorm gelingt, Schutzlücken, die die internationalen Rechtsakte offenlassen, zu schließen. Damit stellt die Arbeit eine fundierte Grundlage für die Kautelarpraxis und Judikatur sowie wie für die wissenschaftliche Diskussion rund um Art. 24 EGBGB dar.