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Diplomarbeit aus dem Jahr 1995 im Fachbereich BWL - Investition und Finanzierung, Note: 1,0, Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt (Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät), Veranstaltung: Lehrstuhl für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, Finanzierung und Bankbetriebslehre, Prof. Dr. Leo Schuster, Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe:Einleitung: Im Rahmen der bei Aktiengesellschaften jährlich stattfindenden Hauptversammlung (HV) haben alle Aktionäre der jeweiligen Gesellschaft die Möglichkeit, der Unternehmensverwaltung, die sich aus Vorstand und Aufsichtsrat zusammensetzt,…mehr

Produktbeschreibung
Diplomarbeit aus dem Jahr 1995 im Fachbereich BWL - Investition und Finanzierung, Note: 1,0, Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt (Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät), Veranstaltung: Lehrstuhl für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, Finanzierung und Bankbetriebslehre, Prof. Dr. Leo Schuster, Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe:Einleitung:
Im Rahmen der bei Aktiengesellschaften jährlich stattfindenden Hauptversammlung (HV) haben alle Aktionäre der jeweiligen Gesellschaft die Möglichkeit, der Unternehmensverwaltung, die sich aus Vorstand und Aufsichtsrat zusammensetzt, gegenüberzutreten. Da die HV als aktienrechtliches Organ gesetzlich legitimiert ist, existentiell wichtige unternehmens- und geschäftspolitische Entscheidungen zu treffen (
119 Abs.1 AktG), ist das Management verpflichtet, die versammelten Aktionäre so zu informieren, damit sie die vorgelegten Abstimmungsgegenstände sachgerecht beurteilen können (
131 Abs. 1 AktG).
Die als restriktiv geltende Informationspolitik großer Aktienbanken wird aufgrund der überragenden wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Stellung der Kreditinstitute und der daraus resultierenden Macht besonders heftig kritisiert. Dennoch werden die von der Unternehmensleitung geplanten Vorhaben und Projekte regelmäßig mit exorbitanter Mehrheit beschlossen.
Aus dieser Konstellation heraus stellt sich die Frage, wie und in welchem Umfang auf den Hauptversammlungen (HV's) bedeutender Aktienbanken über die geschäftspolitischen Strategien berichtet wird und inwieweit die bereitgestellten Informationen mit den tatsächlichen geschäftspolitischen Aktivitäten übereinstimmen. Darüber hinaus erscheint es gerechtfertigt, die Gründe, die zu den für demokratische Verhältnisse untypischen Abstimmungsergebnissen führen, zu ermitteln und kritisch zu hinterfragen. Mit diesem Verfahren erhält man möglicherweise qualitative Hinweise bezüglich des Potentials, mit dem einzelne Aktionäre bzw. Aktionärsgruppen die Geschäftspolitik beeinflussen können.
Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis:
InhaltsverzeichnisI
AbbildungsverzeichnisV
TabellenverzeichnisVI
AbkürzungsverzeichnisX
1.Einleitung1
1.1Problemstellung - Wie kommt die Geschäftspolitik der Aktienbanken in ihren Hauptversammlungen zum Ausdruck und inwieweit läßt sie sich dort beeinflussen?1
1.2Gang der Untersuchung2
2.Die Charakterisierung der Geschäftspolitik von Aktienbanken und die Bedeutung von Hauptversammlungen als Organ der Aktiengesellschaft2
2.1Die Geschäftspolitik von Aktienbanken - eine Begriffsbestimmung2
2.2Die Funktionen von Hauptversammlungen auf legislativer, judikativer und satzungsmäßiger Basis5
2.3Die gesellschaftspolitische Bedeutung von Hauptversammlungen und ihr Verhältnis zur Geschäftspolitik7
3.Die Rolle der Teilnehmer im Umfeld von Bank-Hauptversammlungen9
3.1Vorstand und Aufsichtsrat als Repräsentanten einer Bank9
3.2Die Aktionäre als agierende und reagierende Teilnehmer11
3.2.1Die Rechte der Aktionäre im Vorfeld von Hauptversammlungen12
3.2.2Die Rechte der Aktionäre innerhalb von Hauptversammlungen14
3.2.2.1Das Teilnahmerecht als Basisrecht der Aktionäre14
3.2.2.2Das Auskunftsrecht als Instrument der aktiven Informationsbeschaffung15
3.2.2.3Das Stimmrecht als Möglichkeit der wirtschaftlichen Einflußnahme18
3.2.3Die Rechte der Aktionäre nach der Hauptversammlung19
3.2.3.1Das Auskunftserzwingungsverfahren - bevorzugtes Rechtsmittel der Berufsopponenten20
3.2.3.2Die Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage - wirksame und von der Verwaltung gefürchtete Aktionärsrechte22
3.3Aktionärsvereinigungen - eine schwache aber notwendige countervailling power zur Macht des Managements23
3.4Die übrigen Hauptversammlungsbeteiligten - Teilnehmer ohne Rechte25
4.Die Analyse der Stimmrechtsstruk...