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Im deutschen Einkommensteuerrecht sind Gewinne aus gewerblichen Veräußerungsgeschäften stets, Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften hingegen grundsätzlich nicht einkommensteuerpflichtig. Bei der Abgrenzung privater Vermögensverwaltung von gewerblichen Tätigkeiten verlieren sich Literatur und Rechtsprechung in einer unüberschaubaren Kasuistik, die zudem noch zwischen verschiedenen Anlageformen differenziert.
In der vorliegenden Arbeit wird eine nutzwertorientierte Gesamtbetrachtung entwickelt. Der Autor greift auf die in anderen Wissenschaftsbereichen seit langem anerkannte
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Produktbeschreibung
Im deutschen Einkommensteuerrecht sind Gewinne aus gewerblichen Veräußerungsgeschäften stets, Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften hingegen grundsätzlich nicht einkommensteuerpflichtig. Bei der Abgrenzung privater Vermögensverwaltung von gewerblichen Tätigkeiten verlieren sich Literatur und Rechtsprechung in einer unüberschaubaren Kasuistik, die zudem noch zwischen verschiedenen Anlageformen differenziert.

In der vorliegenden Arbeit wird eine nutzwertorientierte Gesamtbetrachtung entwickelt. Der Autor greift auf die in anderen Wissenschaftsbereichen seit langem anerkannte Nutzwertanalyse zurück. Die Abgrenzung der privaten Vermögensverwaltung von einer gewerblichen Tätigkeit erfolgt somit erstmals anlageformunabhängig und unter Einbeziehung aller relevanten Einzelmerkmale. Inhalt und Gewichtung der Einzelmerkmale untereinander sind aus den in Rechtsprechung und Literatur bestehenden Grundsätzen abgeleitet worden. Damit steht nun eine systematische und planbare Entscheidungsmethode zur Verfügung, ohne daß ein Verlust an Objektivität oder Einzelfallgerechtigkeit hingenommen werden müßte. Die empirische Überprüfung anhand einer Zufallsstichprobe von 45 Fällen ergibt eine fast vollständige Übereinstimmung mit der Rechtsprechung, so daß die nutzwertorientierte Gesamtbetrachtung in der Praxis eingesetzt werden kann.
Autorenporträt
Joachim Bloehs hat Betriebswirtschaft und Rechtswissenschaften studiert und ist heute Partner der Kanzlei Dr. Fandrich Rechtsanwälte, Stuttgart. An der Berufsakademie Stuttgart ist er Lehrbeauftragter für Europäisches Steuerrecht.