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Studienarbeit aus dem Jahr 2021 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,3, Hochschule Merseburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Seminararbeit beschäftigt sich mit dem Ziel und Zweck der Einführung bis hin zur kritischen Auseinandersetzung des Unternehmenssteuerreformgesetzes. Durch die Erläuterung obligatorischer Darstellungen der Abgeltungsteuer selber, wird sich darüber hinaus auch intensiver mit den Beschränkungen auseinandergesetzt. Dabei wird die Komplexität dieser Steuer verdeutlicht sowie mögliche Zukunftsaussichten veranschaulicht und letztendlich mit…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2021 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,3, Hochschule Merseburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Seminararbeit beschäftigt sich mit dem Ziel und Zweck der Einführung bis hin zur kritischen Auseinandersetzung des Unternehmenssteuerreformgesetzes. Durch die Erläuterung obligatorischer Darstellungen der Abgeltungsteuer selber, wird sich darüber hinaus auch intensiver mit den Beschränkungen auseinandergesetzt. Dabei wird die Komplexität dieser Steuer verdeutlicht sowie mögliche Zukunftsaussichten veranschaulicht und letztendlich mit einer persönlichen Auswertung der Untersuchung abgeschlossen. Das deutsche Einkommensteuerrecht ist kein synthetisches Steuersystem, da zum Einen das Einkommen progressiv versteuert wird und zum Anderen nach der Abgeltungsteuer mit 25%. Die Kapitalertragsteuer wird zwar als Steuervereinfachung formuliert, doch dabei treten auch verschiedene Fragestellungen auf. Gerade bei der Untersuchung sindeinige kritische Punkte zu beachten, u.a: Ist die Abgeltungsteuer gerecht? Warum fallen Krypto-Währungen nicht unter der Kapitalertragsteuer? Ist die Abgeltungsteuer noch zeitgemäß? Wird Arbeit höher versteuert als Kapital?Am 01. Januar 2008 ist das Unternehmenssteuerreformgesetz zur Steigerung der Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Deutschland in Kraft getreten. In diesem Rahmen wurde die neue Kapitalertragsteuer, welche auch unter die Form der Abgeltungsteuer fällt, eingeführt. Der Paragraph gem. § 32d EStG beinhaltet die Besteuerung Kapitalanlagen privater Anteilseigner und gliedert sich als besondere Form der Einkommensteuer von dem bekannten Einkommensteuersystem aus.