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Diplomarbeit aus dem Jahr 1999 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,7, Bergische Universität Wuppertal (Unbekannt), Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe:Einleitung: In der vorliegenden Diplomarbeit soll die Rechnungslegung einer deutschen AG dargestellt werden, die eine Zulassung (Listing) zur New Yorker Börse (New York Stock Exchange, N.Y.S.E.) erhalten möchte. Da das betrachtete Unternehmen die Rechtsform einer AG aufweisen soll, muß von den gesetzlichen Vertretern eine originäre HB erstellt werden, aus der dann mittels einkommen- und…mehr

Produktbeschreibung
Diplomarbeit aus dem Jahr 1999 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,7, Bergische Universität Wuppertal (Unbekannt), Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe:Einleitung:
In der vorliegenden Diplomarbeit soll die Rechnungslegung einer deutschen AG dargestellt werden, die eine Zulassung (Listing) zur New Yorker Börse (New York Stock Exchange, N.Y.S.E.) erhalten möchte.
Da das betrachtete Unternehmen die Rechtsform einer AG aufweisen soll, muß von den gesetzlichen Vertretern eine originäre HB erstellt werden, aus der dann mittels einkommen- und körperschaftsteuerlicher Modifikationen eine (derivative) STB zur Ermittlung des zu versteuernden Einkommens in Deutschland abgeleitet wird (
5 EStG). HB und STB sind über das Maßgeblichkeitsprinzip miteinander verknüpft, so daß steuerliche Vorschriften Auswirkungen auf den handelsrechtlichen JA haben.
In den USA kennt man solche Verknüpfungen nicht. Das handelsrechtliche Ergebnis wird dort grundsätzlich vollkommen unabhängig und losgelöst von dem Ergebnis ermittelt, das als Besteuerungsgrundlage dient. Da in den USA der handelsrechtliche JA, d.h. ein JA nach den Generally Accepted Accounting Principles (GAAP), Voraussetzung für eine Börsenzulassung durch die Securities and Exchange Commision (SEC) ist, soll das Thema dahingehend eingegrenzt werden, den JA einer AG nach dem HGB mit dem JA nach den GAAP zu vergleichen.
Die divergierenden Rechnungslegungsvorschriften und ihre Ausgestaltungsmöglichkeiten sollen dargestellt und verglichen werden. Dazu ist es im Anschluß an die Darstellung der Notwendigkeit zur Harmonisierung der Rechnungslegung erforderlich, detailliert auf die deutsche Rechnungslegung einzugehen, um eine Vergleichsgrundlage zum amerikanischen Recht zu schaffen.
Gang der Untersuchung:
In dem der deutschen Rechnungslegung gewidmeten Kapitel dieser Arbeit werden zuerst die dem JA vom HGB zugeschriebenen Aufgaben und Funktionen sowie die GoB erläutert. Im Anschluß hieran werden die einzelnen Bestandteile, die ein JA nach dem HGB und dem AktG zu enthalten hat, aufgezeigt. Dabei orientiert sich der Aufbau der Bilanz und der GuV an den vom HGB für große KapGes vorgeschriebenen Mindestgliederungsschemata der
266 Abs. 2 und 3 sowie 275 Abs. 2 oder 3 HGB sowie an den rechtsformspezifischen Vorschriften des AktG. Hierauf folgt die Darstellung von Anhang und Lagebericht sowie der Bilanzierungs- und Bewertungskonzeption des deutschen HR, bevor der deutsche Teil der Arbeit mit der Erörterung der Offenlegungs- und Prüfungspflicht publizitätspflichtiger KapGes schließt.
In dem der amerikanischen Rechnungslegung gewidmeten Kapitel dieser Ausarbeitung wird analog verfahren. Nach Darstellung der zentralen Grundsätze der amerikanischen Rechnungslegung wird der Geschäftsbericht (Annual Report) erläutert, dessen Bestandteile sich in GuV (Income Statement), Bilanz (Balance Sheet), Kapitalflußrechnung (Statement of Cash Flows) sowie in Eigenkapitalentwicklung (Statement of Owner s Equity) und Anhang (Notes) untergliedern. Die umgekehrte Anordnung von Bilanz und GuV im amerikanischen Geschäftsbericht resultiert aus der Tatsache, daß der GuV in den USA eine wesentlich größere Bedeutung beigemessen wird als der Bilanz.
Ein weiterer wesentlicher Unterschied zwischen der deutschen und der amerikanischen Rechnungslegung besteht darin, daß das amerikanische Recht keine Mindestgliederungsschemata für Bilanz und GuV (analog zu
266 und 275 HGB) kennt. Vielmehr sind die Gliederungen für die GuV und die Bilanz unternehmensindividuell aus den GAAP abzuleiten. Dennoch lassen sich auch hier gewisse Mindestpositionsanforderungen feststellen, die ebenfalls als Orientierungshilfe zur Darstellung von GuV, Bilanz und deren einzelnen Posten dienen sollen. Auch das amerikanische Kapitel schließt mit der Publizität und Prüfung.
Nach vollzogener Darstellung der deutschen un...