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Studienarbeit aus dem Jahr 2018 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Länder - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: 3,0, Universität zu Köln, Sprache: Deutsch, Abstract: Es waren die Jahre 1530 und 1532, die in der Strafrechtsgeschichte ein einschneidendes Ereignis feiern konnten: Die Constitutio Criminalis Carolina wurde überarbeitet, fertiggestellt und von Kaiser Karl V. bestätigt. Eine Halsgerichtsordnung, die eine Reform in der Urteilsfindung und Bestrafung von Schwerverbrechern darstellen sollte. Dazu zählten Erneuerungen der ursprünglichen Constitutio Criminalis Bambergensis, so wie die…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2018 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Länder - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: 3,0, Universität zu Köln, Sprache: Deutsch, Abstract: Es waren die Jahre 1530 und 1532, die in der Strafrechtsgeschichte ein einschneidendes Ereignis feiern konnten: Die Constitutio Criminalis Carolina wurde überarbeitet, fertiggestellt und von Kaiser Karl V. bestätigt. Eine Halsgerichtsordnung, die eine Reform in der Urteilsfindung und Bestrafung von Schwerverbrechern darstellen sollte. Dazu zählten Erneuerungen der ursprünglichen Constitutio Criminalis Bambergensis, so wie die Vermeidung der Bestrafung Unschuldiger durch überarbeitete Prozessverfahren. Doch warum gab es eine gesellschaftliche Notwendigkeit einer solchen "neuen" Halsgerichtsordnung? Die Forschung geht davon aus, dass zu der damaligen Zeit ein erhöhtes Bevölkerungswachstum in Deutschland stattfand, was als Folge der allgemeinen Mobilität der Gesellschaft zu ziehen war.