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Das Instrument der Verständigung im Strafprozess ist ein »Kind der Praxis«. Als der Gesetzgeber es im Jahr 2009 in die Strafprozessordnung überführte, trat er mit dem Anspruch an, hierdurch Rechtssicherheit und Transparenz für alle Verfahrensbeteiligten zu schaffen. In Anbetracht dieser hochgesteckten Ziele untersucht der Autor die gesetzlichen Vorgaben für die Weichenstellung zwischen dem herkömmlichen und dem konsensualen Verfahrensmodus im Strafprozess. Das bislang kaum konturierte Tatbestandsmerkmal des für eine Verständigung »geeigneten Falles« wird einer positiven Begriffsbestimmung…mehr

Produktbeschreibung
Das Instrument der Verständigung im Strafprozess ist ein »Kind der Praxis«. Als der Gesetzgeber es im Jahr 2009 in die Strafprozessordnung überführte, trat er mit dem Anspruch an, hierdurch Rechtssicherheit und Transparenz für alle Verfahrensbeteiligten zu schaffen. In Anbetracht dieser hochgesteckten Ziele untersucht der Autor die gesetzlichen Vorgaben für die Weichenstellung zwischen dem herkömmlichen und dem konsensualen Verfahrensmodus im Strafprozess. Das bislang kaum konturierte Tatbestandsmerkmal des für eine Verständigung »geeigneten Falles« wird einer positiven Begriffsbestimmung zugeführt. Determinanten und Grenzen des richterlichen Ermessens bei der Verfahrenswahl werden beleuchtet. Hierbei geht der Autor insbesondere der Frage nach, unter welchen Voraussetzungen der Angeklagte ein gerichtliches Verständigungsangebot beanspruchen kann. Abschließend legt er dar, dass von den geltenden Verständigungsregeln eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung der Angeklagten ausgeht
Autorenporträt
Manuel Strelitz studierte von 2008 bis 2013 Rechtswissenschaften mit Begleitstudien im Europäischen Recht an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg. Während seiner Studienzeit war er Stipendiat des Max Weber-Programms. Nach dem Rechtsreferendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Bamberg arbeitete er von 2016 bis 2021 als Rechtsanwalt für eine international ausgerichtete Wirtschaftskanzlei in München sowie eine auf Unternehmensinsolvenzverwaltung spezialisierte Kanzlei in Nürnberg. Seit Juli 2021 ist er Staatsanwalt im bayerischen Staatsdienst mit einem Schwerpunkt in der Verfolgung von Wirtschaftsstraftaten.
Rezensionen
»Eine wertvolle Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse schließt den Band ab. Das Werk ist allen am Strafrecht Interessierten sehr zu empfehlen.« Prof. Dr. Richard Soyer, in: Österreichisches Anwältinnenblatt, 11/2023

»Die Lektüre dieser außergewöhnlichen Dissertation war eine besondere und anregende Freude.« Prof. Dr. Franz Salditt, in: Strafverteidiger, Heft 7 /2022