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Studienarbeit aus dem Jahr 2019 im Fachbereich BWL - Bank, Börse, Versicherung, Note: 2,0, Technische Hochschule Köln, ehem. Fachhochschule Köln, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Zuge dieser Hausarbeit wurde sich mit der rechtlichen Bedeutung des Wissensvertreters sowie des Wissenserklärungsvertreters in der Versicherungsbranche bezüglich der Auswirkung auf die Rechtsfolgen von Verletzungen von Obliegenheiten des Versicherungsnehmers beschäftigt. Die Frage, ob die Eigenschaft des Wissens- und Wissenserklärungsvertreter anhand der Rolle des Dritten entschieden werden kann, soll ebenfalls…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2019 im Fachbereich BWL - Bank, Börse, Versicherung, Note: 2,0, Technische Hochschule Köln, ehem. Fachhochschule Köln, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Zuge dieser Hausarbeit wurde sich mit der rechtlichen Bedeutung des Wissensvertreters sowie des Wissenserklärungsvertreters in der Versicherungsbranche bezüglich der Auswirkung auf die Rechtsfolgen von Verletzungen von Obliegenheiten des Versicherungsnehmers beschäftigt. Die Frage, ob die Eigenschaft des Wissens- und Wissenserklärungsvertreter anhand der Rolle des Dritten entschieden werden kann, soll ebenfalls beantwortet werden.Das Wissen von Kenntnis und die Abgabe von Erklärungen können bei einer Verletzung von Obliegenheiten erhebliche Folgen für den VN nach sich ziehen - von Kürzungen der Leistung bis hin zu einer vollständigen Leistungsfreiheit des VRs.Zu überprüfen gilt daher, welches Wissen der VN sich zurechnen lassen muss. Ist dem VN der Mangel an einer Sache nicht bekannt, stellt sich die Frage, ob dieser ungeachtet dessen ebenfalls so zu behandeln wäre, als habe er vom Mangel Kenntnis gehabt, da ein Dritter diese Kenntnis über den Mangel an der Sache hatte. Das Gleiche gilt ebenso für die Abgabe von Erklärungen. Hat der VN einen Dritten beauftragt, Erklärungen an seiner Stelle abzugeben, gilt es zu klären, ob eventuelle Falschangaben des Dritten, von denen der VN keine Kenntnis hat, diesem demungeachtet zugerechnet werden können. Andererseits gilt es weiterhin zu klären, ob die Falschangaben des Dritten vom VN stammen und der Dritte diese unwissend weitergegeben hat. Die Zurechnung des Verhaltens - die Kenntnisnahme und die Abgabe von Erklärungen - eines Dritten ist daher von großer und wichtiger Bedeutung für den Versicherungsschutz des VNs.