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Der Widerruf der Approbation wegen Unwürdigkeit stellt einen tiefgehenden Eingriff in die Berufsfreiheit des einzelnen Arztes dar. Angesichts der Schwere dieses Eingriffs verwundert es, dass in der behördlichen Praxis dies ohne großen Begründungsaufwand geschieht. Neben der Darstellung der exzessiven Interpretation des unbestimmten Rechtsbegriffs und der dahinterstehenden Intention, zielt die Arbeit darauf ab, aufzuzeigen, was unter dem eigentlichen Vertrauen der Patienten in die Ärzteschaft zu verstehen ist. Ausgehend davon, will die Arbeit verdeutlichen, dass ein ausreichender Schutz dieses…mehr

Produktbeschreibung
Der Widerruf der Approbation wegen Unwürdigkeit stellt einen tiefgehenden Eingriff in die Berufsfreiheit des einzelnen Arztes dar. Angesichts der Schwere dieses Eingriffs verwundert es, dass in der behördlichen Praxis dies ohne großen Begründungsaufwand geschieht. Neben der Darstellung der exzessiven Interpretation des unbestimmten Rechtsbegriffs und der dahinterstehenden Intention, zielt die Arbeit darauf ab, aufzuzeigen, was unter dem eigentlichen Vertrauen der Patienten in die Ärzteschaft zu verstehen ist. Ausgehend davon, will die Arbeit verdeutlichen, dass ein ausreichender Schutz dieses Vertrauens, wie auch in den untersuchten anderen Teilrechtsgebieten des besonderen Verwaltungsrechts, ausschließlich mit dem Begriff der Unzuverlässigkeit erreicht werden kann.
Autorenporträt
Nikolas Kahl studierte an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg von Oktober 2013 bis Oktober 2018 Rechtswissenschaften. Im Zeitraum von Januar 2019 bis März 2021 fertigte er seine Dissertation. Die Verteidigung der Dissertation erfolgte im Dezember 2022. Promotionsbegleitend arbeitete er sowohl als Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Strafrechtslehrstuhl von Herrn Prof. Dr. Bussmann an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (Oktober 2018-Juli 2020) als auch als Wissenschaftlicher Mitarbeiter bei der Kanzlei Gleiss Lutz am Standort Berlin im Bereich "Healthcare" unter der Leitung von Herrn Dr. Buchner. Von Mai 2021 bis Mai 2023 absolvierte Nikolas Kahl das Rechtsreferendariat in Sachsen.