Der Vertrag in der Lehre Otto Mayers
Ralf Michael Dewitz
Broschiertes Buch

Der Vertrag in der Lehre Otto Mayers

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Obgleich in der deutschen Rechtswissenschaft letztmals zu Anfang des 20. Jahrhunderts die Auffassung vertreten wurde, der Begriff des "öffentlich-rechtlichen Vertrages" bilde einen Widerspruch in sich, ist diese Auffassung bis heute Bezugspunkt der wissenschaftlichen Auseinandersetzung über den Verwaltungsvertrag. Maßgeblicher Grund hierfür ist die Tatsache, daß auch der "Begründer der modernen deutschen Verwaltungsrechtswissenschaft", Otto Mayer (1846 - 1924), die Ansicht teilte, daß "wahre Verträge des Staates auf dem Gebiete des öffentlichen Rechts überhaupt nicht denkbar" seien. ...
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