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Wer häufig Revisionen von Drogen-Handlungen vorzunehmen hat, wird wohl auch die Erfahrung ge macht haben, wie schwer zuweilen die Entscheidung darüber ist, ob eine vorgefundene Waare nach den Be stimmungen der Kaiserlichen Verordnung, betreffend den Verkehr mit Arzneimitteln, oder über den Handel mit Giften dem freien V er kehr überlassen ist oder den Apotheken vorbehalten bleibt. Besonders pflegen die Bestimmungen der Kaiser lichen V~rordnung in dieser Beziehung Schwierigkeiten zu bereiten, da dieselben einen grossen Theil der Arz neimittel, die im Verzeichniss A aufgeführten Zuberei tungen,…mehr

Produktbeschreibung
Wer häufig Revisionen von Drogen-Handlungen vorzunehmen hat, wird wohl auch die Erfahrung ge macht haben, wie schwer zuweilen die Entscheidung darüber ist, ob eine vorgefundene Waare nach den Be stimmungen der Kaiserlichen Verordnung, betreffend den Verkehr mit Arzneimitteln, oder über den Handel mit Giften dem freien V er kehr überlassen ist oder den Apotheken vorbehalten bleibt. Besonders pflegen die Bestimmungen der Kaiser lichen V~rordnung in dieser Beziehung Schwierigkeiten zu bereiten, da dieselben einen grossen Theil der Arz neimittel, die im Verzeichniss A aufgeführten Zuberei tungen, nur unter gewissen Voraussetzungen vom freien V er kehre ausschliessen. Das Vorhandensein dieser Voraussetzungen festzu stellen u:u.d zu entscheiden, ob z. B. eine Zubereitung ein Heilmittel darstellt, ob sie ferner als solches feil gehalten wird, ob Grosshandel vorliegt u. s. w., ist im Einzelfalle mitunter recht schwierig. Vermehrt werden die Schwierigkeiten noch durch eine grössere Anzahlvon Ausnahmen, welche g·anze Zubereitungsarten und einzelne Zubereitungen betreffen. Vorwort. IV Die Aufgabe eines Buches, welches den Arznei mittelverkehr ausserhalb der Apotheken behandeln will, wird nun zunächst die sein müssen, die gesetzlichen Bestimmungen über diesen V er kehr - also namentlich die Kaiserlichen Verordnungen von 1890 und 189- einer erläuternden Besprechung zu unterziehen. Eine besonders wichtige Aufgabe dürfte es aber sein, feste Gesichtspunkte zu gewinnen, von welchen aus der Sachverständige im gegebenen Falle sich ein sicheres Urtheil bilden kann.