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Bei der Bearbeitung straßenverkehrsrechtlicher Fälle sieht sich der Anwalt mit einer Gemengelage aus zivilrechtlichen und versicherungsrechtlichen sowie straf- und ordnungswidrigkeitenrechtlichen Fragestellungen konfrontiert. Der Mandant, der als Beteiligter eines Verkehrsunfalls anwaltliche Hilfe benötigt, erwartet zuverlässige Auskunft über die Gesamtheit aller ihn betreffenden Rechtsfolgen, von der Höhe eines eventuellen Bußgeldes oder gar einer Geldstrafe über Art und Umfang des Schadensersatzes bis hin zur möglichen Folge eines Fahrverbots oder einer Fahrerlaubnisentziehung. Die…mehr

Produktbeschreibung
Bei der Bearbeitung straßenverkehrsrechtlicher Fälle sieht sich der Anwalt mit einer Gemengelage aus zivilrechtlichen und versicherungsrechtlichen sowie straf- und ordnungswidrigkeitenrechtlichen Fragestellungen konfrontiert. Der Mandant, der als Beteiligter eines Verkehrsunfalls anwaltliche Hilfe benötigt, erwartet zuverlässige Auskunft über die Gesamtheit aller ihn betreffenden Rechtsfolgen, von der Höhe eines eventuellen Bußgeldes oder gar einer Geldstrafe über Art und Umfang des Schadensersatzes bis hin zur möglichen Folge eines Fahrverbots oder einer Fahrerlaubnisentziehung.
Die vorliegende Neuerscheinung behandelt sämtliche Aspekte in einem Band und gliedert sich dementsprechend in die Hauptteile
- Haftungsgrundlagen
- Schadensersatzrecht bei Sach- und Personenschäden einschließlich Versicherungsrecht
- Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht.
- Konkrete Arbeitshilfen und Argumentationsbeispiele ergänzen das vorliegende Handbuch. Dem Anwalt ist damit eine besonders übersichtliche und gut handhabbare Unterstützung zur effektiven Wahrnehmung des Mandats an die Hand gegeben.
Die Verfasser des Werkes schreiben vor dem Erfahrungshintergrund langjähriger Bearbeitung von Verkehrssachen und bieten eine Darstellung, die sich ganz an den Erfordernissen der Praxis orientiert.
Für Rechtsanwälte und Richter
Autorenporträt
Prof. Dr. Markus Gehrlein ist Richter am IX. Zivilsenat des BGH in Karlsruhe und besonders für Insolvenzrecht, Anwalts-, Steuerberater- und Wirtschaftsprüferhaftpflicht zuständig. Darüber hinaus ist er Honorarprofessor der Universität Mannheim.

Dr. Klaus Leipold ist seit 1985 als Rechtsanwalt auf dem Gebiet des Strafrechts tätig, seit 1995 als Fachanwalt für Strafrecht. Der Promotion im Jahre 1986 Verkehrsunfallflucht Eine rechtsvergleichende Untersuchung der Länder Österreich, Schweiz und Bundesrepublik Deutschland folgten zahlreiche Veröffentlichungen zu strafrechtlichen Themen.