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Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Sonstiges, Note: 16 Punkte (1,0), Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, Sprache: Deutsch, Abstract: Vor dem Hintergrund des Widerstreits zwischen erlaubter ökonomischer Verwertung der vorhandenen natürlichen Ressourcen und der gleichzeitigen Notwendigkeit des ökologischen Schutzes unserer Lebensgrundlagen hat sich in den vergangenen Jahrzehnten auch das Recht der Problematik der Umweltverschmutzung angenommen und auf die gesellschaftliche Entwicklung reagiert. So wurden mit der Übernahme der zentralen Normen des…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Sonstiges, Note: 16 Punkte (1,0), Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, Sprache: Deutsch, Abstract: Vor dem Hintergrund des Widerstreits zwischen erlaubter ökonomischer Verwertung der vorhandenen natürlichen Ressourcen und der gleichzeitigen Notwendigkeit des ökologischen Schutzes unserer Lebensgrundlagen hat sich in den vergangenen Jahrzehnten auch das Recht der Problematik der Umweltverschmutzung angenommen und auf die gesellschaftliche Entwicklung reagiert. So wurden mit der Übernahme der zentralen Normen des Umweltstrafrechts in das StGB hochgespannte Hoffnungen auf eine nachhaltige Verbesserung des strafrechtlichen Umweltschutzes geweckt. Ziel dieser Arbeit ist es, die an das Umweltstrafrecht gestellten Ansprüche und gesetzgeberischen Intentionen kurz darzustellen und deren Umsetzung in der Rechtspraxis zu beleuchten. Hierbei werden u. a. strukturell bedingte Schwierigkeiten aufgezeigt, die die Annahme eines "Vollzugsdefizits" nahe legen. Insbesondere die Verzahnung von umweltverwaltungs- und umweltstrafrechtlichen Regelungen bringt eine Vielzahl rechtlicher wie tatsächlicher Probleme mit sich. Es stellt sich somit die Frage, ob es sich beim Umweltstrafrecht - wie häufig kritisiert - lediglich um einen "zahnlosen Papiertiger" handelt und es insoweit die gesteckten Ziele nicht erreicht. Schließlich soll am Ende der Bearbeitung kurz thematisiert werden, ob und in welcher Form das Strafrecht in Zukunft gegen die Umweltverschmutzung und für ökologisch nachhaltiges Wirtschaften noch wirksam werden kann.