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Rezension / Literaturbericht aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Politik - Region: Westeuropa, Note: 1,0, Eberhard-Karls-Universität Tübingen, Sprache: Deutsch, Abstract: Wie kann die Grundrechtecharta der europäischen Union bewertet werden? Welche Errungenschaften sind hervorzuheben und wie sind die Schwächen zu bewerten? Ist es von entscheidender Bedeutung, dass dem Grundrechtekatalog kein verbindlicher Charakter zuerkannt wurde? Sollte die Charta zu verbindlichem Recht gemacht werden? An welcher Stelle sollte die Charta in die bestehenden Verträge eingefügt werden? Oder sollte die Charta…mehr

Produktbeschreibung
Rezension / Literaturbericht aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Politik - Region: Westeuropa, Note: 1,0, Eberhard-Karls-Universität Tübingen, Sprache: Deutsch, Abstract: Wie kann die Grundrechtecharta der europäischen Union bewertet werden? Welche Errungenschaften sind hervorzuheben und wie sind die Schwächen zu bewerten? Ist es von entscheidender Bedeutung, dass dem Grundrechtekatalog kein verbindlicher Charakter zuerkannt wurde? Sollte die Charta zu verbindlichem Recht gemacht werden? An welcher Stelle sollte die Charta in die bestehenden Verträge eingefügt werden? Oder sollte die Charta Sockel einer europäischen Verfassung werden? Im Folgenden geht es darum, diese Fragen zu klären, wobei ein rechtswissenschaftlicher Zugang zum Problem gewählt wird. Zunächst wird ein Beitrag von Martin Nettesheim näher analysiert, der diese Fragen, die vor allem im Lichte der in Nizza verabschiedeten Erklärung über die Zukunft der Union an Bedeutung gewonnen haben, näher beleuchtet. In dem Aufsatz von Martin Nettesheim kommt eine funktionale Einschätzung der Grundrechte zum Ausdruck, wobei die Hoffnungen der Befürworter der Grundrechtecharta der Europäischen Union ebenso angesprochen werden wie die Befürchtungen, die von Skeptikern und Gegnern eines Grundrechtekatalogs in den Vordergrund gestellt werden. Anschließend wird ein Beitrag von Waldemar Hummer analysiert. Im Zentrum der Studie Hummers steht vor allem die Frage nach der Verbindlichkeit der Grundrechtecharta. Ist sie nur eine politische Erklärung oder kann sie den Kern einer europäischen Verfassung bilden? Abschließend wird die Frage gestellt, inwieweit die oben gestellten Fragen in die Verfassungsdebatte 2005/2006 aufgenommen werden. Kann man aus der Diskussion um die Grundrechtecharta lernen und die gewonnenen Erkenntnisse in die aktuelle Verfassungsdebatte einfließen lassen? Lassen sich Muster innerhalb der Debatte erkennen, die sich stetig wiederholen? Diese abschließende Diskussion, die wohl in Zukunft nicht oft genug geführt werden kann, versteht sich als Überleitung in die aktuelle Debatte über den politischen Umgang mit den gescheiterten Verfassungsreferenden und dem unsicheren "Projekt EU".