Marktplatzangebote
Ein Angebot für € 15,00 €
  • Broschiertes Buch

Das Schwinden der Volkskirchenstrukturen, besonders in den neuen Bundesländern, die Immigration von Millionen von Muslimen, aber auch unübersehbare Änderungen des kultur- und kirchenpolitischen Klimas und die Herausforderung durch das alternative Lehrfach LER in Brandenburg haben den Religionsunterricht zu einem umstrittenen kulturpolitischen Thema werden lassen. Martin Heckel widmet sich der Rechtsgestalt, Funktion und Legitimität des Religionsunterrichts seit dem epochalen Umbruch vom christlichen Obrigkeitsstaat zur pluralistischen Demokratie. Das Thema wird mit Blick auf den…mehr

Produktbeschreibung
Das Schwinden der Volkskirchenstrukturen, besonders in den neuen Bundesländern, die Immigration von Millionen von Muslimen, aber auch unübersehbare Änderungen des kultur- und kirchenpolitischen Klimas und die Herausforderung durch das alternative Lehrfach LER in Brandenburg haben den Religionsunterricht zu einem umstrittenen kulturpolitischen Thema werden lassen. Martin Heckel widmet sich der Rechtsgestalt, Funktion und Legitimität des Religionsunterrichts seit dem epochalen Umbruch vom christlichen Obrigkeitsstaat zur pluralistischen Demokratie. Das Thema wird mit Blick auf den institutionellen Ausgleich der säkularen und religiösen Freiheitsstrukturen bzw. der positiven und negativen Religionsfreiheit sowie angesichts der Weltlichkeit und Neutralität des freiheitlichen Kulturstaates untersucht. Zugleich befaßt sich der Autor mit der Sonderstellung des Religionsunterrichts gegenüber den 'weltlichen' Unterrichtsfächern und der Problematik seiner Ersetzung durch eine säkulare Religionskunde. Martin Heckel bietet in diesem Band Argumente für die Erhaltung des christlichen Religionsunterrichts gegen seine Ersetzung durch Religionskunde und unterstützt zugleich die Bemühungen um die Einführung eines islamischen Religionsunterrichts nach dem klassischen Modell des Art. 7 III GG.
Autorenporträt
Heckel, MartinGeboren 1929; Studium der Rechtswissenschaft in München; 1955 Promotion; 1960 Habilitation in Heidelberg; 1960-97 o. Professor des öffentlichen Rechts und Kirchenrechts in Tübingen; seit Oktober 1997 emeritiert.