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Das traditionelle Völkerrecht hat durch seine rigide Scheidung zwischen Bürgerkriegen und zwischenstaatlichen bewaffneten Konflikten Befreiungskriege gegen Kolonial- und Fremdherrschaft allenfalls nur rudimentär erfasst. Die Häufigkeit und Intensität solcher - zumeist mit den Methoden der Guerilla ausgetragenen - Konflikte hat die Staatengemeinschaft dazu veranlasst, den völkerrechtlichen Schutz der Opfer internationaler Konflikte diesem Konfliktpotential anzupassen. Dieser Prozess fand 1977 seinen Höhepunkt in der Annahme des I. Zusatzprotokolles zu den vier Genfer Konventionen von 1949 durch…mehr

Produktbeschreibung
Das traditionelle Völkerrecht hat durch seine rigide Scheidung zwischen Bürgerkriegen und zwischenstaatlichen bewaffneten Konflikten Befreiungskriege gegen Kolonial- und Fremdherrschaft allenfalls nur rudimentär erfasst. Die Häufigkeit und Intensität solcher - zumeist mit den Methoden der Guerilla ausgetragenen - Konflikte hat die Staatengemeinschaft dazu veranlasst, den völkerrechtlichen Schutz der Opfer internationaler Konflikte diesem Konfliktpotential anzupassen. Dieser Prozess fand 1977 seinen Höhepunkt in der Annahme des I. Zusatzprotokolles zu den vier Genfer Konventionen von 1949 durch die Diplomatische Konferenz zur Fortentwicklung des humanitären Völkerrechts in Genf. Die Befreiungskriegsregelung des Art. 1 Abs. 4 dieses Abkommens gehörte dabei von Anfang an zur umstrittensten Materie; auch hinsichtlich ihres Anwendungsbereiches ist vieles im Dunkeln geblieben.
Rezensionen
"This book offers a lot of information and at the same time represents a very persuasive piece of research." (Claus Dieter Classen, Modern Law and Society)
"...die Arbeit ...(ist) vorbehaltlos zu empfehlen. Sie stellt nunmehr endlich eine saubere Zusammenfassung und nahezu abschließende Bewertung des Streites um die rechtliche Behandlung des Phänomens der 'nationalen Befreiungskriege' zur Verfügung, eine zusammenstellende, sichtende und wertende Untersuchung der lange Zeit umstrittenen Frage, wie man sie sich besser kaum hätte wünschen können." (Stefan Oeter, Zeitschrift für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht)
"...das hochinteressante Werk ... enthält viele wohlüberlegte Vorschläge und einwandfrei begründete Feststellungen... Es ist ... als wissenschaftliches Werk höchst verdienstvoll." (Kimminich, Archiv des Völkerrechts)