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Masterarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Politik - Internationale Politik - Thema: Völkerrecht und Menschenrechte, Note: 1,0, Donau-Universität Krems - Universität für Weiterbildung (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung - Department für Wirtschaftsrecht und Europäische Integration), Veranstaltung: Universitätslehrgang "Menschenrechte", Sprache: Deutsch, Abstract: Das "Internationale Kriegsverbrechertribunal für das ehemalige Jugoslawien", im folgenden ICTY, Haager Tribunal oder Tribunal, ist am 25. Mai 1993 auf Grundlage der Resolutionen 808 und 827 des Sicherheitsrates der…mehr

Produktbeschreibung
Masterarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Politik - Internationale Politik - Thema: Völkerrecht und Menschenrechte, Note: 1,0, Donau-Universität Krems - Universität für Weiterbildung (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung - Department für Wirtschaftsrecht und Europäische Integration), Veranstaltung: Universitätslehrgang "Menschenrechte", Sprache: Deutsch, Abstract: Das "Internationale Kriegsverbrechertribunal für das ehemalige Jugoslawien", im folgenden ICTY, Haager Tribunal oder Tribunal, ist am 25. Mai 1993 auf Grundlage der Resolutionen 808 und 827 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen, in Den Haag errichtet worden, nachdem die in Bosnien-Herzegowina verübten Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit als "Bedrohung des internationalen Friedens und der Sicherheit" eingestuft wurden.

In seiner Funktion als Ad-hoc-Gerichtshof erhielt das ICTY vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen weitreichende Aufgaben, die einerseits die strafrechtliche Verfolgung, Aufklärung und Ahndung der seit 1991 im Gebiet des ehemaligen Jugoslawien begangenen völkerrechtlichen Verbrechen umfasste und andererseits die nationale Versöhnung und Befriedung forcieren und dadurch zukünftige Menschenrechtsverletzungen verhindern sollten.

Am 22.10.2010 wurde vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen der "International Residual Mechanism" geschaffen. Es handelt sich dabei um jene Einrichtung, welche es ermöglicht, die wesentlichsten Funktionen des Tribunals auch nach der Beendigung des Mandates des ICTY weiterzuführen. Damit verbunden sind ein stufenweiser Abbau des Personals und der finanziellen Ressourcen und damit ein Auslaufen der Tätigkeit des ICTY. Wann genau dies sein wird, ist ungewiss, aber ein Ende mit Ablauf das Jahres 2017 scheint realistisch. Grundlage für das Inkrafttreten des "International Residual Mechanism" ist der Abschluss der letzten ausstehenden Verfahren gegen Radovan Karadz