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Der Gesetzestext zum Grundstückkauf (Art. 216-221 OR) ist - abgesehen von den 1991 eingeführten Regeln zum Vorkaufsrecht - bereits seit 1911 in Kraft und Gegenstand einer reichhaltigen Rechtsprechung. Die Kommentierung setzt sich mit den gesetzlichen Grundlagen wie deren Behandlung in Lehre und Praxis auseinander. Sie folgt in ihrem Aufbau der Struktur des Gesetzes und enthält eine umfassende Darstellung des schweizerischen Grundstückkaufrechts. Dabei wird auf die Entstehungsgeschichte der einzelnen Normen sowie auf das laufende Revisionsverfahren zur Haftung für Baumängel Bezug genommen.…mehr

Produktbeschreibung
Der Gesetzestext zum Grundstückkauf (Art. 216-221 OR) ist - abgesehen von den 1991 eingeführten Regeln zum Vorkaufsrecht - bereits seit 1911 in Kraft und Gegenstand einer reichhaltigen Rechtsprechung. Die Kommentierung setzt sich mit den gesetzlichen Grundlagen wie deren Behandlung in Lehre und Praxis auseinander. Sie folgt in ihrem Aufbau der Struktur des Gesetzes und enthält eine umfassende Darstellung des schweizerischen Grundstückkaufrechts. Dabei wird auf die Entstehungsgeschichte der einzelnen Normen sowie auf das laufende Revisionsverfahren zur Haftung für Baumängel Bezug genommen. Weiter werden rechtsvergleichend Parallelen und Divergenzen zum deutschen Grundstückkaufrecht aufgezeigt und offene Fragen anhand der anerkannten Auslegungsgrundsätze beantwortet. Die Ausführungen sind ein Arbeitsmittel für die Praxis und zugleich ein dogmatisches Instrumentarium für eine fundierte Auseinandersetzung mit den Grundsatzfragen des Grundstückkaufs. Die Bestimmungen von Art. 216-221 OR sind im Berner Kommentar letztmals vor über 25 Jahren bearbeitet worden.
Autorenporträt
Mirjam Eggen ist Ordinaria an der Universität Bern und Präsidentin der Schweizerischen Übernahmekommission. In der Vergangenheit war sie unter anderem Mitglied der Expertengruppe Bankenstabilität. Sie hat an der Universität Bern dissertiert und habilitiert. Ihren LL.M. hat sie an der University of British Columbia (Canada) erworben und sie war Gastwissenschaftlerin am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg. Sie hat als Expertin an Regulierungsprojekten im Vertragsrecht und Finanzmarktrecht mitgearbeitet und vertritt die Schweiz als Delegierte bei UNICTRAL in der Arbeitsgruppe IV zum Thema E-Commerce. Die Forschungsschwerpunkte von Mirjam Eggen liegen im Vertrags- und Finanzmarktrecht. Ihr besonderes Interesse gilt den vertraglichen Beziehungen im Kaufrecht sowie im Bereich der neuen Technologien. Ausserdem untersucht sie die Schnittstelle zwischen der privatrechtlichen und aufsichtsrechtlichen Regulierung der Finanzmärkte.