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Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich BWL - Unternehmensführung, Management, Organisation, Note: 1,3, FOM Essen, Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Hochschulleitung Essen früher Fachhochschule, Sprache: Deutsch, Abstract: Ziel dieser Arbeit ist, die derzeit bestehenden Kritikpunkte der Standard IAS 36 zu hinterfragen. Es soll zudem aufgezeigt werden, ob diese auch vor dem aktuellen Hintergrund der Wirtschafts- und Finanzkrise gerechtfertigt sind. Die fortschreitende Globalisierung hat zur Folge, dass viele Unternehmen unter einem erhöhten Leistungs- und…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich BWL - Unternehmensführung, Management, Organisation, Note: 1,3, FOM Essen, Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Hochschulleitung Essen früher Fachhochschule, Sprache: Deutsch, Abstract: Ziel dieser Arbeit ist, die derzeit bestehenden Kritikpunkte der Standard IAS 36 zu hinterfragen. Es soll zudem aufgezeigt werden, ob diese auch vor dem aktuellen Hintergrund der Wirtschafts- und Finanzkrise gerechtfertigt sind. Die fortschreitende Globalisierung hat zur Folge, dass viele Unternehmen unter einem erhöhten Leistungs- und Erfolgsdruck stehen. Um den hohen Wachstums- und Gewinnerwartungen der Kapitalmärkte gerecht zu werden, erfolgen vermehrt Unternehmensakquisitionen, aus denen u. a. hohe Goodwillbeträge hervorgehen. Bei kürzlich erfolgten Unternehmensübernahmen betrug der Goodwill oft mehr als die Hälfte der gesamten Bilanzsumme des Akquisitionsobjektes und ist demnach von hoher Bedeutung für die erwerbenden Unternehmen. Gleichzeitig führt die zunehmende Internationalität der Märkte zu einem stärkeren Einfluss der internationalen Rechnungslegung. Diese gibt durch den im März 2004 verabschiedeten Standard IAS 36 ¿Wertminderung von Vermögenswerten¿ detaillierte Regelungen vor, wie die Folgebewertung des Goodwills mit Hilfe des sog. Impairment Tests zu erfolgen hat. Diese Vorschriften werden jedoch in Theorie und Praxis zunehmend kritisiert. Gründe sind insbesondere das Vorgehen bei der Ermittlung der erforderlichen Werte sowie die bei der Durchführung des Impairment Tests entstehenden Ermessensspielräume für die Bilanzierenden.