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Gegenstand der vorliegenden Arbeit ist eine umfassende Darstellung des Gerichtsstandes der rügelosen Einlassung im schweizerischen Zivilprozessrecht. Erörtert werden die Anforderungen, die das schweizerische Recht an eine zuständigkeitsbegründete rügelose Einlassung stellt. Besonderes Gewicht wird auf die Unterschiede und das Verhältnis zwischen den einzelnen Normen gelegt, die eine Einlassungszuständigkeit vorsehen. Im Vordergrund der vergleichenden Untersuchungen stehen Art.10 GestG, Art. 6 und 26 lit.c IPRG sowie Art.18 LugÜ.
Weiter befasst sich die Arbeit mit der Frage, ob der weit
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Produktbeschreibung
Gegenstand der vorliegenden Arbeit ist eine umfassende Darstellung des Gerichtsstandes der rügelosen Einlassung im schweizerischen Zivilprozessrecht. Erörtert werden die Anforderungen, die das schweizerische Recht an eine zuständigkeitsbegründete rügelose Einlassung stellt. Besonderes Gewicht wird auf die Unterschiede und das Verhältnis zwischen den einzelnen Normen gelegt, die eine Einlassungszuständigkeit vorsehen. Im Vordergrund der vergleichenden Untersuchungen stehen Art.10 GestG, Art. 6 und 26 lit.c IPRG sowie Art.18 LugÜ.
Weiter befasst sich die Arbeit mit der Frage, ob der weit verbreiteten Auffassung, es handle sich bei der Einlassungszuständigkeit nur um eine Sonderform einer Gerichtsstandsvereinbarung, gefolgt werden kann oder ob eine andere Qualifikation notwendig ist. Ergänzt wird die Arbeit durch rechtsvergleichende Hinweise auf andere europäische Rechtsordnungen.

Inhalt
. Grundlagen des Gerichtsstandes der rügelosen Einlassung nach IPRG, Lugano-Übereinkommen und GestG
Autorenporträt
Dr. iur. Claudia Götz, Advokatin