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'Checks and balances' ergeben sich mit Blick auf die unionale Gerichtsbarkeit weniger aus der (theoretischen) Möglichkeit einer Vertragsänderung (Art. 48 EUV) oder den kaum weniger theoretischen Chancen von Europäischer Kommission, Rat und Europäischem Parlament, eine missliebige Rechtsprechung des Gerichtshofs zu korrigieren, denn aus der - gegebenenfalls auch streitigen - Kooperation im Verfassungsgerichtsverbund. Weil das »letzte Wort« dabei definitionsgemäß in der Schwebe bleibt, kann der Gerichtshof die Position der Verfassungs- und Höchstgerichte der Mitgliedstaaten nicht systematisch…mehr

Produktbeschreibung
'Checks and balances' ergeben sich mit Blick auf die unionale Gerichtsbarkeit weniger aus der (theoretischen) Möglichkeit einer Vertragsänderung (Art. 48 EUV) oder den kaum weniger theoretischen Chancen von Europäischer Kommission, Rat und Europäischem Parlament, eine missliebige Rechtsprechung des Gerichtshofs zu korrigieren, denn aus der - gegebenenfalls auch streitigen - Kooperation im Verfassungsgerichtsverbund. Weil das »letzte Wort« dabei definitionsgemäß in der Schwebe bleibt, kann der Gerichtshof die Position der Verfassungs- und Höchstgerichte der Mitgliedstaaten nicht systematisch ignorieren, wenn er seine Autorität und deren Folgebereitschaft nicht riskieren will. Vor allem wenn mehrere Verfassungs- und Höchstgerichte unionsrechtliche Rechtsprechungslinien entwickeln, die letztlich auf den gemeinsamen Verfassungsüberlieferungen der Mitgliedstaaten und nicht auf dem Postulat einer imaginären Autonomie gründen, kann dies die Rechtsprechung des Gerichtshofs nicht unberührt lassen.
Autorenporträt
Contributor Biography - German Peter M. Huber studierte Jura an den Universitaten Munchen und Genf. Nach dem Zweiten Staatsexamen wurde er 1987 von der Juristischen Fakultat der LMU Munchen promoviert, an der er sich 1991 auch habilitierte. Professuren inne hatte er in Augsburg (1991/92), Jena (1992/2001), Bayreuth (2001/2002) und seit 2002 an der Ludwig-Maximiliansuniversitat Munchen. Peter M. Huber war von 1995 bis 1998 Mitglied der Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages Uberwindung der Folgen der SED-Diktatur im Prozess der deutschen Einheit. Von 1996 bis 2002 war er Richter am Thuringer Oberverwaltungsgericht im Nebenamt und von 1998 bis 2001 Landesvorsitzender Thuringen des Deutschen Hochschulverbandes. Von 2003 bis 2004 war er Mitglied der Kommission von Bundestag und Bundesrat zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung. Von 2002 bis 2009 gehorte er der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) an, ab 2008 als Vorsitzender. Von 2007 bis 2009 war er Mitglied des Staatsgerichtshofes der Freien Hansestadt Bremen sowie von 2007 bis 2012 Mitglied des Kuratoriums von Mehr Demokratie e.V. Von 2009 bis 2010 war Professor Huber Innenminister des Freistaats Thuringen, von 2010 bis 2023 war er Richter des Bundesverfassungsgerichts im Zweiten Senat und dort zustandig fur das Volker- und Europarecht, Bund-Lander-Streitigkeiten und das Kommunalrecht.