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Bei der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert (Fair Value) handelt es sich um eines der beiden Hauptbewertungskonzepte in der internationalen Rechnungslegung. Obwohl die Fair Value-Bewertung in verschiedensten Standards zur Anwendung kommt, sind speziell die Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten immer wieder Gegenstand verschiedener Diskussionen. Dabei geht es zumeist um die Frage des "richtigen Wertansatzes" bzw. des Fair Value eines finanziellen Vermögenswertes oder einer Schuld. Mit der Einführung des "IFRS 13: Bemessung des beizulegenden Zeitwerts" wurde nach langer Zeit ein…mehr

Produktbeschreibung
Bei der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert (Fair Value) handelt es sich um eines der beiden Hauptbewertungskonzepte in der internationalen Rechnungslegung. Obwohl die Fair Value-Bewertung in verschiedensten Standards zur Anwendung kommt, sind speziell die Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten immer wieder Gegenstand verschiedener Diskussionen. Dabei geht es zumeist um die Frage des "richtigen Wertansatzes" bzw. des Fair Value eines finanziellen Vermögenswertes oder einer Schuld. Mit der Einführung des "IFRS 13: Bemessung des beizulegenden Zeitwerts" wurde nach langer Zeit ein eigener Standard geschaffen, der sich einzig und alleine der Ermittlung des bestmöglichen Fair Values widmet. Angesichts dieser Entwicklung werden in dieser Abhandlung der Begriff und die Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts in den IFRS näher erläutert sowie kritisch hinterfragt. Es wird zudem eruiert, welche Auswirkungen die neuen Vorschriften des IFRS 13 zur Definition und Ermittlung des Fair Value auf die Gruppe der zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte haben und auf eventuelle Schwachstellen und mögliche Fehlerquellen hingewiesen.
Autorenporträt
Ramona Brugger, geb. 1990 in Villach, Österreich, absolvierte ihr Studium der Allgmeinen Betriebswirtschaftslehre an der Alpen-Adria Universität Klagenfurt und ist nun in Wien im Bereich der Wirtschaftsprüfung und Rechnungslegungsberatung tätig.