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Sondernutzungsrechte spielen in der wohnungseigentumsrechtlichen Praxis eine nicht zu unterschätzende Rolle. Sie ermöglichen es ihrem Inhaber nämlich, bestimmte Gegenstände oder Flächen - insbesondere solche, an denen kein Sondereigentum begründet werden kann - unter Ausschluß der übrigen Wohnungseigentümer benutzen zu können. Trotz dieser großen Bedeutung für die Praxis hat der Erwerb eines solchen Rechts zur Sondernutzung im WEG keine ausdrückliche eigenständige Regelung erfahren. Der Gesetzgeber hat es vielmehr der Rechtsprechung und Kautelarjurisprudenz überlassen, die für die Begründung…mehr

Produktbeschreibung
Sondernutzungsrechte spielen in der wohnungseigentumsrechtlichen Praxis eine nicht zu unterschätzende Rolle. Sie ermöglichen es ihrem Inhaber nämlich, bestimmte Gegenstände oder Flächen - insbesondere solche, an denen kein Sondereigentum begründet werden kann - unter Ausschluß der übrigen Wohnungseigentümer benutzen zu können. Trotz dieser großen Bedeutung für die Praxis hat der Erwerb eines solchen Rechts zur Sondernutzung im WEG keine ausdrückliche eigenständige Regelung erfahren. Der Gesetzgeber hat es vielmehr der Rechtsprechung und Kautelarjurisprudenz überlassen, die für die Begründung oder die Übertragung eines Sondernutzungsrechts erforderlichen Voraussetzungen zu entwickeln. Anliegen dieser Arbeit ist es, die sich in diesem Zusammenhang stellenden Fragen einer Lösung zuzuführen.
Autorenporträt
Der Autor: Thomas Bornemann wurde 1969 in Dortmund geboren. Er studierte von 1990 bis 1995 Rechtswissenschaften an der Universität Bochum. Nach dem ersten juristischen Staatsexamen im März 1995 war er ab Juli 1995 am Bochumer Lehrstuhl für Zivilprozeßrecht, Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht (Professor Dr. Klaus Schreiber) zunächst als wissenschaftliche Hilfskraft, anschließend als wissenschaftlicher Mitarbeiter tätig. Im Mai 1998 nahm er den juristischen Vorbereitungsdienst am Landgericht Bochum auf. Die Promotion durch die Juristische Fakultät der Ruhr-Universität Bochum erfolgte im Mai 1999.