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Gegenstand der vorliegenden Untersuchung ist die Frage, ob sich ein Arbeitgeber, der einen von der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) mit einem Arbeitgeberverband abgeschlossenen Tarifvertrag kraft (vermeintlicher) Tarifbindung oder schuldrechtlicher Bezugnahme angewendet hat, für die Vergangenheit auf den Tarifvertrag berufen kann.

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Produktbeschreibung
Gegenstand der vorliegenden Untersuchung ist die Frage, ob sich ein Arbeitgeber, der einen von der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) mit einem Arbeitgeberverband abgeschlossenen Tarifvertrag kraft (vermeintlicher) Tarifbindung oder schuldrechtlicher Bezugnahme angewendet hat, für die Vergangenheit auf den Tarifvertrag berufen kann.
Autorenporträt
Dr. Clemens Höpfner, geboren 1979, studierte Rechtswissenschaft in Konstanz. 2004 1. Staatsexamen. 2007 Promotion an der Universität Konstanz. 2008 2. Staatsexamen. Seit 2009 Akademischer Rat und Habilitand am Institut für Arbeits- und Wirtschaftsrecht der Universität zu Köln. Lehrbeauftragter an der Universität Konstanz und an der Alanus-Hochschule in Alfter/Bonn. Regelmäßige Lehrveranstaltungen im Bürgerlichen Vermögensrecht und Wirtschaftsrecht.