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Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Philosophie - Theoretische (Erkenntnis, Wissenschaft, Logik, Sprache), Humboldt-Universität zu Berlin (Institut für Philosophie), Sprache: Deutsch, Abstract: Ohne Zweifel ist der Begriff des Naturzwecks der Kernbegriff der Kritik der teleologischen Urteilskraft. Um diesen Begriff zu erklären, entfaltet Kant seine eigene Naturteleologie. Sogar wird dieser Begriff als die Kernfrage, die Kant zur Rechtfertigung seiner Naturteleologie bewältigen muss, angesehen, nämlich ob der Begriff des Naturzwecks philosophisch kohärent ist und inwiefern dieser…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Philosophie - Theoretische (Erkenntnis, Wissenschaft, Logik, Sprache), Humboldt-Universität zu Berlin (Institut für Philosophie), Sprache: Deutsch, Abstract: Ohne Zweifel ist der Begriff des Naturzwecks der Kernbegriff der Kritik der teleologischen Urteilskraft. Um diesen Begriff zu erklären, entfaltet Kant seine eigene Naturteleologie. Sogar wird dieser Begriff als die Kernfrage, die Kant zur Rechtfertigung seiner Naturteleologie bewältigen muss, angesehen, nämlich ob der Begriff des Naturzwecks philosophisch kohärent ist und inwiefern dieser Begriff ohne Selbstwiderspruch gebraucht werden kann.Genau genommen, ist der Begriff des Naturzwecks der wichtigste Begriff in der Analytik der teleologischen Urteilskraft. Man könnte sagen, dass das Ziel der gesamten Analytik die Erörterung dieses Begriffs ist. Insbesondere in §§64-65 setzt sich Kant mit diesem Begriff durch die Charakterisierung der organisierten Wesen als Naturzweck auseinander. Man könnte der Meinung sein, dass Kant die Absicht hat, durch diesen Begriff das Phänomen des organisierten Wesens zu erklären. Aber das ist meines Erachtens ein Missverständnis, dass Kants Definition des Naturzwecks aus der Charakterisierung des organisierten Wesens stammen würde, oder dass Kants Absicht lediglich die Erklärung des Phänomens des organisierten Wesens gewesen wäre. Vielleicht ist sich Kant auch bewusst gewesen, dass es zu einem solchen Missverständnis kommen könnte, weswegen er in §66 diesen Gedanken deutlich widerspricht.