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Können sich Inhalt und Schutzbereich von Patentschriften über die Zeit verändern, oder sind sie statisch? Kann bei der Inhaltsermittlung einer Quelle also ein Empfängerhorizont zugrunde gelegt werden, der erst nach der Quelle entstand? In der patentrechtlichen Praxis stellt sich diese Frage zum einen im Rahmen der Erteilungs- bzw. Rechtsbestandsprüfung, wenn eine Patentanmeldung gegenüber einer älteren Patentschrift als Stand der Technik auf ihre Patentierbarkeit zu beurteilen ist.
Die Arbeit widmet sich dieser Fragestellung im Wege einer vergleichenden Betrachtung der europäischen und
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Produktbeschreibung
Können sich Inhalt und Schutzbereich von Patentschriften über die Zeit verändern, oder sind sie statisch? Kann bei der Inhaltsermittlung einer Quelle also ein Empfängerhorizont zugrunde gelegt werden, der erst nach der Quelle entstand? In der patentrechtlichen Praxis stellt sich diese Frage zum einen im Rahmen der Erteilungs- bzw. Rechtsbestandsprüfung, wenn eine Patentanmeldung gegenüber einer älteren Patentschrift als Stand der Technik auf ihre Patentierbarkeit zu beurteilen ist.

Die Arbeit widmet sich dieser Fragestellung im Wege einer vergleichenden Betrachtung der europäischen und deutschen Praxis im Rechtsbestands- und Verletzungsverfahren. Besondere Berücksichtigung findet dabei die Funktion des Patentrechts als Instrument des Informationsschutzes.

Sie zeigt die maßgeblichen Bewertungsparameter auf, anhand derer eine Bestimmung des maßgeblichen Zeitpunkts derzeit erfolgt. Plastisch wird dabei erkennbar, dass hierbei zwei unterschiedliche Ansätze praktiziert werden, denen letztlich ein unterschiedliches Verständnis der Zwecksetzung des Patentrechts zugrunde liegt.

Die Arbeit gelangt schließlich zu dem wohlbegründeten Ergebnis, dass der Auslegungszeitpunkt sowohl im Erteilungs- als auch im Verletzungsverfahren tatsächlich weitgehend dynamisch ist und sein sollte.

Die Arbeit wurde mit dem GRUR-Dissertationspreis im Patent- und Gebrauchsmusterrecht 2021 der Deutschen Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht e.V. (GRUR) ausgezeichnet.