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Studienarbeit aus dem Jahr 2019 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 1,3, IU Internationale Hochschule, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Ausarbeitung soll ein Verständnis für den Arbeitnehmerbegriff schaffen und die charakterisierenden Merkmale im Kontext von besonderen Arbeitsverhältnissen beleuchten. Eines dieser besonderen Arbeitsverhältnisse ist die Befristung eines Arbeitsverhältnisses. Signifikant ist hierbei die Flexibilität des Arbeitgebers hinsichtlich der zeitlichen Bindung an einen Arbeitnehmer. Diese Arbeit konzentriert sich auf die Darstellung von drei…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2019 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 1,3, IU Internationale Hochschule, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Ausarbeitung soll ein Verständnis für den Arbeitnehmerbegriff schaffen und die charakterisierenden Merkmale im Kontext von besonderen Arbeitsverhältnissen beleuchten. Eines dieser besonderen Arbeitsverhältnisse ist die Befristung eines Arbeitsverhältnisses. Signifikant ist hierbei die Flexibilität des Arbeitgebers hinsichtlich der zeitlichen Bindung an einen Arbeitnehmer. Diese Arbeit konzentriert sich auf die Darstellung von drei besonderen Arbeitsverhältnissen - die sogenannte Arbeitnehmerüberlassung, das Teilzeitarbeitsverhältnis und das Berufsausbildungsverhältnis.Losgelöst von den besonderen Arbeitsverhältnissen, soll im Nachgang die Begründung eines Arbeitsverhältnisses im Allgemeinen erläutert werden. Dieser Punkt ist besonders wichtig, da bereits vor einem bestehenden Arbeitsvertrag, ein sogenanntes Pflichtverhältnis zwischen dem Arbeitgeber und dem zukünftigen Arbeitnehmer vorliegt. Aus diesem Pflichtverhältnis gehen für beide Parteien einige Verhaltensregeln und Grundsätze hervor, die bereits bei der Stellenausschreibung und über das gesamte Bewerbungsverfahren hinaus, beachtet werden sollten, um sich sowohl als Arbeitgeber als auch als zukünftiger Arbeitnehmer zu schützen. In diesem Zusammenhang wird das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz zunächst kurz vorgestellt, um im Anschluss zu bewerten, inwiefern dieses Gesetz bei der Begründung eines Arbeitsverhältnisses von Bedeutung ist.