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Die Nutzung denkmalgeschützter Objekte vor allem zu wirtschaftlichen, aber auch etwa zu kulturellen Zwecken, ist das wohl wichtigste Thema des Denkmalrechts. Walter Georg Leisner begründet dazu die These: Es gibt "denkmalgerechte" Nutzbarkeit geschützter Gebäude und Anlagen. Sie ist diesen Objekten als solchen immanent, muß also bereits bei der begrifflichen Klärung ihrer Denkmalwürdigkeit geprüft werden, nicht erst bei der Zumutbarkeit der Unterschutzstellung.
Dies entspricht bereits geltendem Denkmalrecht, dem Eigentumsverfassungs- und dem steuerlich relevanten Förderungsrecht und sollte
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Produktbeschreibung
Die Nutzung denkmalgeschützter Objekte vor allem zu wirtschaftlichen, aber auch etwa zu kulturellen Zwecken, ist das wohl wichtigste Thema des Denkmalrechts. Walter Georg Leisner begründet dazu die These: Es gibt "denkmalgerechte" Nutzbarkeit geschützter Gebäude und Anlagen. Sie ist diesen Objekten als solchen immanent, muß also bereits bei der begrifflichen Klärung ihrer Denkmalwürdigkeit geprüft werden, nicht erst bei der Zumutbarkeit der Unterschutzstellung.

Dies entspricht bereits geltendem Denkmalrecht, dem Eigentumsverfassungs- und dem steuerlich relevanten Förderungsrecht und sollte sich in der Dogmatik des Rechts der Monumente allgemein durchsetzen. Diese Sicht orientiert sich am "lebenden Denkmal", erleichtert zeitgemäße Umnutzung, vom Schloß bis zum Wohnhaus, ermöglicht der Praxis Flexibilität und erhöht damit die Akzeptanz des Denkmalschutzes.

Als Referenzbereich dienen dem Autor Regelungen und Praxis Hamburgs. Sie zeigen Eigenarten einer "Handels- und Industriekultur" wie auch kurze Wege des Verwaltens im Stadtstaat.

Ausgezeichnet mit dem Immobilien-Forschungspreis 2002 der Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung e. V., Wiesbaden.
Autorenporträt
Walter Georg Leisner studierte Rechtswissenschaften in München und Hamburg; das 1. und 2. Staatsexamen erwarb er in München; Promotion und Habilitation zum Thema »Existenzsicherung im Öffentlichen Recht« erfolgten an der Universität Hamburg. Er erhielt die venia legendi für Staats- und Verwaltungsrecht und Steuerrecht. Seit 2001 ist er Rechtsanwalt in München und Berlin, seit 2003 Lehrbeauftragter an der Universität Hamburg, seit 2012 an der Freien Universität Berlin. 2016 wurde er stellvertretender Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer für München und Oberbayern. Er ist Mitautor im Grundgesetz-Kommentar Sodan, Herausgeber und Mitautor diverser Gesetzes-Kommentare sowie Autor zahlreicher Monographien und Fachbeiträgen in diversen Fachzeitschriften.