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Studienarbeit aus dem Jahr 2021 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Note: 2,0, , Sprache: Deutsch, Abstract: Der Mord im § 211 StGB steht mit seiner absoluten lebenslänglichen Strafandrohung, als das schwerste Delikt im Strafgesetzbuch. Darauf folgt der Totschlag im §212 StGB, welcher mit einer Freiheitsstrafe zwischen fünf und fünfzehn Jahren bestraft wird. Das geschützte Rechtsgut beider Delikte ist das menschliche Leben. 280 Mordfälle (gem. §211 StGB2) und 1810 Fälle von Totschlag und Tötung auf Verlangen (gem. §212, §216) erfasste die polizeiliche Kriminalstatistik im Jahr 2020. Im Vergleich…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2021 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Note: 2,0, , Sprache: Deutsch, Abstract: Der Mord im § 211 StGB steht mit seiner absoluten lebenslänglichen Strafandrohung, als das schwerste Delikt im Strafgesetzbuch. Darauf folgt der Totschlag im §212 StGB, welcher mit einer Freiheitsstrafe zwischen fünf und fünfzehn Jahren bestraft wird. Das geschützte Rechtsgut beider Delikte ist das menschliche Leben. 280 Mordfälle (gem. §211 StGB2) und 1810 Fälle von Totschlag und Tötung auf Verlangen (gem. §212, §216) erfasste die polizeiliche Kriminalstatistik im Jahr 2020. Im Vergleich zum Vorjahr ein geringer Aufstieg, im Vergleich zu den vorherigen Jahren zwischen 2000 und 2012 ist die Anzahl der Opfer jedoch zurückgegangen. Dennoch ist an der Zahl der Opfer klar, dass es trotz der Schwere des Delikts, kein seltenes Ereignis ist.