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Papst und Bischöfe sind die beiden Grundpfeiler des Verfassungsrechts der Kirche, wobei auch rund 30 Jahre nach Inkrafttreten des kirchlichen Gesetzbuches grundlegende Fragen unbeantwortet sind. Dazu zählt das Verhältnis des Papstes zu den Bischöfen, dem der Autor nach streng kirchenrechtlicher Methode der Gesetzesauslegung im Hinblick auf den einzelnen Diözesanbischof und das Bischofskollegium nachgeht. So hat der Fall um den Limburger Bischof Tebartz-van Elst die zentrale Frage im Verhältnis von Papst zum regierenden Bischof aufgeworfen: Wann darf der Papst in die Gewalt des Bischofs…mehr

Produktbeschreibung
Papst und Bischöfe sind die beiden Grundpfeiler des Verfassungsrechts der Kirche, wobei auch rund 30 Jahre nach Inkrafttreten des kirchlichen Gesetzbuches grundlegende Fragen unbeantwortet sind. Dazu zählt das Verhältnis des Papstes zu den Bischöfen, dem der Autor nach streng kirchenrechtlicher Methode der Gesetzesauslegung im Hinblick auf den einzelnen Diözesanbischof und das Bischofskollegium nachgeht. So hat der Fall um den Limburger Bischof Tebartz-van Elst die zentrale Frage im Verhältnis von Papst zum regierenden Bischof aufgeworfen: Wann darf der Papst in die Gewalt des Bischofs eingreifen? Aber auch im Verhältnis von Papst und Bischofskollegium bleiben Unklarheiten, namentlich die zentrale Frage, wer Träger der höchsten Gewalt in der Kirche ist - Papst oder Bischöfe? Abschließend werden ausgewählte verfassungsrechtliche Aspekte untersucht: Was gilt bei Amtsunfähigkeit oder Häresie des Papstes? Darf der Papst ein Mehrheitsvotum der Bischöfe auf einem Konzil zurückweisen? Wer ist Träger der Unfehlbarkeit in der Kirche?
Autorenporträt
Sebastian Klappert, Studium der Rechtswissenschaft mit Schwerpunkt Kirchen- und Staatskirchenrecht in Bonn und Köln. 2008 Erstes Staatsexamen. Studium am Institut d'Études Politiques (Sciences Po) in Paris und Tätigkeit an der französischen Botschaft beim Heiligen Stuhl. Referendariat am Kammergericht Berlin mit Stationen im Auswärtigen Amt, im Bundesministerium der Justiz und am Lehrstuhl für Völkerrecht von Prof. Talmon an der Universität Oxford. 2011 Zweites Staatsexamen. Promotionsstipendium der Studienstiftung des deutschen Volkes. 2013 Promotion bei Prof. Stefan Muckel am Institut für Kirchenrecht und rheinische Kirchenrechtsgeschichte in Köln. Derzeit Referent im Bundesministerium des Innern.