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Das KonTraG und vor allem der durch dieses Gesetz neu eingefügte § 91 Abs. 2 AktG verän-dern die Anforderungen, die an eine ordnungsgemäße Überwachung der Geschäftsleitung durch den Aufsichtsrat zu stellen sind. Der Gesetzesbegründung zu Folge sind die Pflichten im Zusammenhang mit § 91 Abs. 2 AktG im Rahmen der bestehenden gesellschaftsrechtli-chen Möglichkeiten konzernweit zu verstehen. Dennoch gibt es bisher kaum Stellungnahmen zu der konzernweiten Ausgestaltung des Risikomanagementsystems durch den Vorstand der Muttergesellschaft und zu dessen Überwachung durch die Aufsichtsräte im…mehr

Produktbeschreibung
Das KonTraG und vor allem der durch dieses Gesetz neu eingefügte § 91 Abs. 2 AktG verän-dern die Anforderungen, die an eine ordnungsgemäße Überwachung der Geschäftsleitung durch den Aufsichtsrat zu stellen sind. Der Gesetzesbegründung zu Folge sind die Pflichten im Zusammenhang mit § 91 Abs. 2 AktG im Rahmen der bestehenden gesellschaftsrechtli-chen Möglichkeiten konzernweit zu verstehen. Dennoch gibt es bisher kaum Stellungnahmen zu der konzernweiten Ausgestaltung des Risikomanagementsystems durch den Vorstand der Muttergesellschaft und zu dessen Überwachung durch die Aufsichtsräte im Konzern. Deshalb hat sich das vorliegende Werk zum Ziel gesetzt, die Aufgaben und Befugnisse, die der neue
§ 91 Abs. 2 AktG den Aufsichtsräten von Aktiengesellschaften im Konzern zuweist, zu unter-suchen.
Es werden aber auch ausführlich die verschiedenen Aufgaben der Aufsichtsräte von Mutter- und Tochtergesellschaft im Aktiengesellschaftskonzern außerhalb der Überwachung der Risi-komanagementsysteme beleuchtet, und aufgezeigt, wo es zu Überschneidungen zwischen den Aufgaben der verschiedenen Aufsichtsräte im Konzern kommt. Hierbei werden im Einzelnen die den Aufsichtsräten zur Verfügung stehenden Kontrollmittel dargestellt.
Darüber hinaus behandelt das Werk, ob es wegen der herausgearbeiteten Aufgabenüberschneidungen eine Vernetzung der Aufsichtsratsüberwachung im Konzern gibt und wie eine Aufgabenteilung zwischen den Aufsichtsräten auszugestalten ist. Diese Fragen werfen die Überwachungsaufgaben der Aufsichtsräte im Aktiengesellschaftskonzern im Zusammenhang mit dem Risikomanagementsystem erneut und dringlicher denn je auf.
Bei sämtlichen erörterten Fragen werden die Unterschiede zwischen der Rechtslage im Vertragskonzern und im faktischen Konzern aufgezeigt.