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Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,3, Universität Hohenheim, Sprache: Deutsch, Abstract: (1) Persönliche Steuern beeinflussen regelmäßig den Unternehmenswert und sind bei der objektivierten Unternehmensbewertung auf der Ebene der Anteilseigner zu erfassen. Ein Unternehmenswert nach Steuern unterscheidet sich von einem Un-ternehmenswert vor Steuern.(2) Aufgrund der Bewertungsäquivalenz müssen Zähler und Nenner bei der Un-ternehmensbewertung gleich behandelt werden. Dies bedeutet konkret, dass Net-tozahlungsüberschüsse (Cashflows)…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,3, Universität Hohenheim, Sprache: Deutsch, Abstract: (1) Persönliche Steuern beeinflussen regelmäßig den Unternehmenswert und sind bei der objektivierten Unternehmensbewertung auf der Ebene der Anteilseigner zu erfassen. Ein Unternehmenswert nach Steuern unterscheidet sich von einem Un-ternehmenswert vor Steuern.(2) Aufgrund der Bewertungsäquivalenz müssen Zähler und Nenner bei der Un-ternehmensbewertung gleich behandelt werden. Dies bedeutet konkret, dass Net-tozahlungsüberschüsse (Cashflows) mit Nettorenditen zu diskontieren sind. Das Standard CAPM abstrahiert von persönlichen Steuern, weshalb das IDW zur Er-mittlung der Kapitalkosten das Tax-CAPM empfiehlt.(3) Das Brennansche Modell zeigt die gleichgewichtige Bruttorendite auf, die Investoren aufgrund differenzierter Steuern von Kursgewinnen, Zinsen und Divi-denden fordern. Persönliche Steuern beeinflussen den Preis und die Rendite der WP. Allerdings müssen die Grenznutzen, Grenzsteuern und Erstausstattungen derMarktteilnehmer bekannt sein, damit sich aus den Bruttorenditen, Nettorenditen ableiten lassen.(4) Das Halbeinkünfteverfahren wird nach acht Jahren Bestand im deutschen Steuersystem gegen die Abgeltungssteuer ersetzt. So soll zu Beginn des Jahres 2009 die differenzierte Besteuerung von Dividenden, Zinsen und Wertpapierver-äußerung gegen aufgehoben werden.(5) Wesentliche Neuerung ist die pauschale Abgeltungssteuer in Höhe von 25% mit der die unterschiedlichen Kapitaleinkünfte besteuert werden sollen. Zudem wird die Veranlagungsoption vor steuerlicher Benachteiligung schützen. Dies be-trifft Anleger, deren persönlicher Steuersatz unter 25% liegt. Die Spekulationsfrist außerhalb derer Wertpapiere steuerfrei veräußert werden konnten wird wegfallen.(6) Wiese hat das Tax CAPM von Brennan auf das deutsche Steuerrecht mit dem Halbeinkünfteverfahren angepasst. Aufgrund der neuen steuerlichen Rahmenbe-dingungen hat er das Tax-CAPM von Brennan unter Berücksichtigung der ein-heitlichen Besteuerung der Abgeltungssteuer erneut angepasst.(7) Im einperioden Fall weist das Nachsteuer CAPM im künftigen Steuersystem eine relativ einfache Struktur auf. Die Ausschüttungspolitik nimmt keinen Ein-fluss auf die Gleichgewichtsrendite des Tax-CAPM.