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Das Phänomen »Massentierhaltung« wird in der Öffentlichkeit, insbesondere von Verbrauchern und Tierschutzverbänden, aber auch von der Politik und Ethik, zunehmend kritisch wahrgenommen. In der Arbeit wird mit dem »System Massentierhaltung« ein rechtspolitisch wie rechtsdogmatisch hoch aktuelles und juristisch brisantes Sachproblem untersucht, das das Verfassungsrecht vor ganz neue Herausforderungen stellt: Letztlich steht nicht weniger als der zentrale Handlungsbereich der nationalen Landwirtschaftspolitik auf dem verfassungsrechtlichen Prüfstand.
Der Schwerpunkt der Untersuchung liegt auf
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Produktbeschreibung
Das Phänomen »Massentierhaltung« wird in der Öffentlichkeit, insbesondere von Verbrauchern und Tierschutzverbänden, aber auch von der Politik und Ethik, zunehmend kritisch wahrgenommen. In der Arbeit wird mit dem »System Massentierhaltung« ein rechtspolitisch wie rechtsdogmatisch hoch aktuelles und juristisch brisantes Sachproblem untersucht, das das Verfassungsrecht vor ganz neue Herausforderungen stellt: Letztlich steht nicht weniger als der zentrale Handlungsbereich der nationalen Landwirtschaftspolitik auf dem verfassungsrechtlichen Prüfstand.

Der Schwerpunkt der Untersuchung liegt auf der Prüfung der Vereinbarkeit der Massentierhaltung mit dem Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 1 GG) und dem Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und der Tiere (Art. 20a GG). Welch große Bedeutung die Nutztierhaltung in pandemischer Zeit besitzt und auch in post-pandemischer Zeit besitzen wird, analysiert der Autor im letzten Kapitel »Zoonosen, insbesondere COVID 19 und Massentierhaltung«.
Autorenporträt
Bert Herbrich studierte Rechtswissenschaften an der Juristischen Fakultät der Technischen Universität Dresden und absolvierte dort sein 1. Staatsexamen. Nach dessen Abschluss war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Sächsischen Notarkammer und einem deutschlandweit bekannten Notariat tätig. Sein Referendariat schloss er am OLG Dresden erfolgreich ab; seitdem ist er zugelassener Rechtsanwalt. Seit 2011 arbeitet er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an einem Lehrstuhl für Öffentliches Recht unter besonderer Berücksichtigung von Technik- und Umweltrecht der Universität Dresden und promovierte zur Vereinbarkeit des Systems Massentierhaltung mit dem Verfassungsrecht bei Martin Schulte.