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Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug, Note: gut, 13 Punkte, Universität Osnabrück, Veranstaltung: Praxis der Beweiserhebung, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Arbeit befasst sich im ersten Teil mit dem in 220 StPO normierten Selbstladerecht des Angeklagten. Dieses gibt dem Angeklagten das Recht, Beweispersonen selbst und unmittelbar zu laden. Zudem enthält sie auch Ausführungen zum Selbstladerecht der anderen antragsberechtigten Verfahrensbeteiligten. Es werden die Anforderungen an eine solche Ladung und die Folgen, insbesondere die…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug, Note: gut, 13 Punkte, Universität Osnabrück, Veranstaltung: Praxis der Beweiserhebung, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Arbeit befasst sich im ersten Teil mit dem in 220 StPO normierten Selbstladerecht des Angeklagten. Dieses gibt dem Angeklagten das Recht, Beweispersonen selbst und unmittelbar zu laden. Zudem enthält sie auch Ausführungen zum Selbstladerecht der anderen antragsberechtigten Verfahrensbeteiligten. Es werden die Anforderungen an eine solche Ladung und die Folgen, insbesondere die Möglichkeit der Entschädigung aus der Staatskasse, erläutert. Zudem werden die typischen Probleme die bei der Selbstladung von Auslandszeugen auftreten erörtert. Abschließend befasst sich der erste Teil der Arbeit mit den Rechtsmitteln und der Problematik des Missbrauchs des Ladungsrechts.In Teil Zwei findet sich die Erläuterung der Ablehnung von Beweisanträgen nach 245 Abs. 2. Zunächst werden die formellen Anforderungen an einen Beweisantrag vorgestellt, wobei insbesondere auch auf den notwendigen Inhalt eingegangen wird. Im Anschluss daran werden die Ablehnungsgründe dargestellt und näher erläutert sowie das Ablehnungsverfahren beschrieben. Auch hier werden die möglichen Rechtsmittel vorgestellt.