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Bereits seit vielen Jahren wird über eine Reform des § 550 BGB diskutiert. Die Formvorschrift für langfristige Mietverträge soll vorrangig sicherstellen, dass sich Erwerber der Immobilie verlässlich über den Inhalt der Mietverträge informieren können. Bei Missachtung der Schriftform können Mietverträge unabhängig von der Laufzeit ordentlich gekündigt werden. In der Praxis nutzen dies vor allem die Mietvertragsparteien, um sich von unliebsamen Mietverträgen zu lösen. Der Bundesrat hat im Dezember 2019 eine umstrittene Gesetzesreform auf den Weg gebracht und auch das Bundesjustizministerium…mehr

Produktbeschreibung
Bereits seit vielen Jahren wird über eine Reform des § 550 BGB diskutiert. Die Formvorschrift für langfristige Mietverträge soll vorrangig sicherstellen, dass sich Erwerber der Immobilie verlässlich über den Inhalt der Mietverträge informieren können. Bei Missachtung der Schriftform können Mietverträge unabhängig von der Laufzeit ordentlich gekündigt werden. In der Praxis nutzen dies vor allem die Mietvertragsparteien, um sich von unliebsamen Mietverträgen zu lösen. Der Bundesrat hat im Dezember 2019 eine umstrittene Gesetzesreform auf den Weg gebracht und auch das Bundesjustizministerium veröffentlichte im Herbst 2021 einen Reformvorschlag. Es ist jedoch eine grundlegendere Reform des § 550 BGB erforderlich. Hans Trageser zeigt auf Grundlage eines funktionalen Rechtsvergleichs, dass dem englischen common law wichtige Impulse für eine Neuregelung des § 550 BGB entnommen werden können.
Autorenporträt
Geboren 1993; Duales Studium zum Diplom-Rechtspfleger (FH) an der Hessischen Hochschule für Finanzen und Rechtspflege in Rotenburg an der Fulda; Studium der Rechtswissenschaften an der Goethe-Universität in Frankfurt am Main und der Graduate School of International Corporate Strategy Hitotsubashi University in Tokyo; 2020 Erste Juristische Prüfung; Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Internationales und Europäisches Privatrecht und Rechtsvergleichung der Goethe-Universität in Frankfurt am Main; 2022 Promotion; Rechtsreferendariat am Landgericht Frankfurt am Main.