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Die Eröffnung des Insolvenzfahrens über das Vermögen des Beklagten eines anhängigen Schiedsverfahrens wirft komplexe Fragestellungen dahingehend auf, ob und unter welchen Voraussetzungen das Schiedsverfahren fortgeführt werden kann. Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten multiplizieren sich die auftretenden Probleme, da die Frage des anwendbaren Rechts hinzukommt, es gleichzeitig aber an einem eindeutigen Kollisionsrecht zur Beantwortung dieser Frage fehlt. Denn das Schiedsgericht eines internationalen Schiedsverfahrens kann nicht so eindeutig wie ein staatliches Gericht einem bestimmten…mehr

Produktbeschreibung
Die Eröffnung des Insolvenzfahrens über das Vermögen des Beklagten eines anhängigen Schiedsverfahrens wirft komplexe Fragestellungen dahingehend auf, ob und unter welchen Voraussetzungen das Schiedsverfahren fortgeführt werden kann. Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten multiplizieren sich die auftretenden Probleme, da die Frage des anwendbaren Rechts hinzukommt, es gleichzeitig aber an einem eindeutigen Kollisionsrecht zur Beantwortung dieser Frage fehlt. Denn das Schiedsgericht eines internationalen Schiedsverfahrens kann nicht so eindeutig wie ein staatliches Gericht einem bestimmten Forum zugeordnet werden ("conflict-of-conflict-of-law problem", De Ly). In klarer Abgrenzung zu den existierenden Meinungen geht die Arbeit von dem das Schiedsverfahren dominierenden Grundsatz der Parteiautonomie aus und entwickelt so einen eigenständigen Ansatz einer ergebnisorientierten kollisionsrechtlichen Sonderanknüpfung. Sie enthält zudem eine praxisgerechte Handreichung für Schiedsgerichte.